Ziel der Bundesregierung ist es, die Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmer (ab 55 Jahren) bis zum Jahre 2018 anzuheben. Wird dieses Ziel nicht erreicht, tritt mit 1.1.2018 ein Bonus Malus Modell in Kraft.  

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Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger setzt fest, dass bis zum 30. September eines jeden Jahres alle Unternehmen mit durchschnittlich 25 vollversicherten Dienstnehmern einmal jährlich den Anteil älterer Personen an allen vollversicherten Beschäftigten festzustellen hat.

Und zwar wie folgt:
Dienstgeber insgesamt (Gesamtquote)
ÖNACE Wirtschaftsabteilung des Dienstgebers (Branchenquote)
Dienstgeber gesondert (Dienstgeberquote)
Der Hauptverband hat die betroffenen Dienstgeber einmal jährlich über die ermittelten Quoten elektronisch zu informieren.

Bonus-Malus-Neu
Drei Zielwerte zum Stichtag 30.6.2017 wurden vom Sozialmisterium gesetzlich festgelegt:

• Für 55–59-jährige Männer   73,6%, (Wert: 2016: 73,8%)
• Für 60-64-jährige Männer   33,1%, (Wert: 2016: 32,6%)
• Für 55-59-jährige Frauen   60,1%. (Wert: 2016: 59,4%)

Werden diese Zielwerte erreicht, zieht es keine Konsequenzen nach sich, ob die Dienstgeberquoten die Branchenquote erreicht hat oder nicht.

Werden diese Werte nicht erreicht, so tritt das „Bonus-Malus-System“ in Kraft. Erreicht die Dienstgeberquote die Branchenquote (Zeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017) nicht, so erhöht sich die Auflösungsabgabe im Kalenderjahr 2018 jeweils auf den doppelten Betrag (Malus).

Wird die Quote allerdings erreicht oder sogar überstiegen, erhält der Dienstgeber eine Begünstigung, als der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds nur 3,8 Prozent (statt 3,9%) der Beitragsgrundlage beträgt (Bonus).

Vom möglichen Bonus-Malus-Neu sind lediglich solche Betrieb betroffen, welche durchschnittlich mindestens 25 vollversicherte (freie) Dienstnehmer, ausgenommen Rehabilitationsgeldbezieher und Lehrlinge, beschäftigen.

Malus
Für Betriebe, deren Anteil an über 55-jährigen Beschäftigten den Branchenschritt unterschreitet, verdoppelt sich die Auflösungsabgabe bei Beendigung von Dienstverhältnissen von derzeit 121 Euro auf 242 Euro (Wert 2016).

Bonus
Betriebe, deren Anteil an über 55-jährigen Beschäftigten den Branchenschnitt erreicht oder übersteigt, erhalten einen Bonus in Form einer Senkung der Lohnnebenkosten in Höhe von 0,1% des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds (auf dann 3,8%).

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird über den Anteil der über 55-Jährigen bis zum 30.9. eines jeden Jahres, erstmals per 30.9.2016, informieren:  
– alle Betriebe mit durchschnittlich mehr als 25 Dienstnehmer ohne Lehrlinge und Rehabilitationsgeldbezieher
– sowie die gesetzlichen Interessensvertretungen der Dienstgeber (Wirtschaftskammer Österreich) und der Dienstnehmer (Bundesarbeitskammer).

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger informiert die Dienstgeber schriftlich darüber, wo sie ihre Dienstgeberquote online abrufen können.
Der Hauptverband informiert die betroffenen Betriebe über alle zuletzt ermittelten Quoten hinsichtlich des Anteils der über 55-Jährigen an allen Beschäftigten, und zwar
– als Gesamtquote (für alle Dienstgeber mit im Durchschnitt mehr als 25 DN)
– als Branchenquoten
– als Dienstgeberquoten (für jeden einzelnen Dienstgeber gesondert). Jeder Dienstgeber wird bis 30.9.2017 darüber informiert sein, ob er die jeweilige Branchenquote unter- oder überschreitet.

Zusätzlich wird der Hauptverband erstmals ab 30.9.2017 die betroffenen Betriebe über die Rechtsfolgen des neuen Bonus Malus Systems informieren (doppelte Auflösungsabgabe bei Unterschreiten der Branchenquote des Vorjahres bzw. Senkung des DG-Beitrages zum FLAF um 0,1% bei Erreichen bzw. Überschreiten der Branchenquote des Vorjahres).

Förderungen
Das Arbeitsmarktservice bietet Beihilfen und Förderungen für die Einstellung und die Beschäftigung älterer Dienstnehmer an.
Bei der Einstellung älterer Arbeitsloser gibt es über die AMS Eingliederungsbeihilfe und die AMS Beschäftigungsinitiative 50+ großzügige Zuschüsse zu den Lohnkosten und den Lohnnebenkosten. Je nach Region und Einzelfall sind unterschiedliche Fördersätze und eine unterschiedliche Förderdauer möglich.
Einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Höhe von 50 % der Kurskosten bietet die Qualifizierungsförderung Beschäftigter des AMS.

16. November 2016, Quelle: www.wko.at