Anpassungen von Corona-Hilfsmaßnahmen
In einer Pressekonferenz am vergangenen Dienstag wurden erste Anpassungen der Corona-Hilfsmaßnahmen angekündigt. So soll etwa der Ausfallsbonus bis September 2021 weitergeführt werden. Voraussetzung soll künftig ein 50%iger Umsatzrückgang sein (bisher waren es 40%) und er soll an den jeweiligen branchenüblichen Rohertrag gekoppelt sein. Die Kombination mit dem Fixkostenzuschuss soll entfallen.
Angekündigt wurde ebenfalls eine Deckelung des Ausfallsbonus mit EUR 80.000 pro Monat (bisher EUR 30.000) und eine Kombination mit der Kurzarbeit, sodass die Förderung aus beiden Instrumenten zusammen den Umsatz im Vergleichszeitraum nicht übersteigen kann.
Der Anspruch auf Verlustersatz soll an einen Umsatzrückgang von 50% (zuvor 30%) gebunden sein. Hier wurde die Verlängerung bis Jahresende angekündigt.
Für EPUs und Kleinstunternehmer bleibt der Härtefallfonds vorerst bis September 2021 erhalten. Der Umsatzrückgang wird auch hier für einen Anspruch mehr als 50% betragen müssen bzw. sollen Unternehmer, die laufende Fixkosten nachweislich nicht decken können weiterhin gefördert werden. Der Betrag soll EUR 600 (statt bisher EUR 1.100) und maximal EUR 2.000 betragen.
22.6.2021 / Autor: übner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG / www.huebner.at