Rechnungen richtig ausstellen!
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Ein Unternehmer ist dann zum Abzug der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt, wenn eine den umsatzsteuerlichen Bestimmungen entsprechende Rechnung vorliegt.
Folgende Merkmale muss eine solche Rechnung aufweisen:
- Name und Anschrift des liefernden Unternehmers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
- Tag oder Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
- Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. bei Steuerbefreiung einen Hinweis auf diese
- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)
- UID-Nummer des Ausstellers der Rechnung
- UID-Nummer des Leistungsempfängers (bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über EUR 10.000
23.8.2021 / Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG / www.huebner.at