Ökosoziale Steuerreform: Steuerentlastung für Unternehmen, deren Mitarbeiter sowie Bepreisung von CO2-Ausstoß. (Imagebild: pixabay.com)

Am 03. Oktober 2021 hat die Bundesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz „die ökosoziale Steuerreform“ vorgestellt. Mit dieser Reform soll es in den nächsten Jahren zur Steuerentlastung für Unternehmen und ihre Beschäftigten sowie zur Bepreisung von CO2-Ausstoß kommen. PWC Österreich informiert Sie über die bisher bekannten Eckpunkte – entsprechende Gesetzesentwürfe sind derzeit in Ausarbeitung:

CO2-Bepreisung
Ab 1. Juli 2022 soll der CO2-Ausstoß bepreist werden. Dieser sogenannte CO2-Preis soll bei EUR 30 pro Tonne CO2 starten und dann ab 2023 auf EUR 35, ab 2024 auf EUR 45 und ab 2025 auf EUR 55 pro CO2-Tonne erhöht werden. Nach 2025 soll dann ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt werden, bei dem man sich am deutschen Beispiel orientieren will. Dies bedeutet konkret, dass es zum Beispiel zu Preissteigerungen bei Öl, Gas und Kohle kommen wird. Weiters soll es eine Kompensation für jene Unternehmen geben, für die ein Wechsel auf CO2-neutrale Alternativen aufgrund der Wettbewerbssituation derzeit noch nicht möglich ist („Carbon-Leakage-Regelung“). Damit soll eine Verlagerung der CO2-Emissionen in Drittstaaten verhindert werden. Auch soll es eine Härtefall-Regelung für Unternehmen geben, deren Tätigkeit eine hohe Energieintensität verlangt sowie die Steuerfreistellung für Eigenstrom.

Regionaler Klimabonus
Um einer Abwälzung der Kosten auf die Haushalte entgegenzuwirken, soll ab 2022 ein sogenannter „Regionaler Klimabonus“ eingeführt werden. Erwachsene sollen je nach Region zwischen EUR 100, bis EUR 200 erhalten und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Hälfte, wonach bei der Berechnung der Höhe die Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln berücksichtigt wird. Der Klimabonus soll über das Klimaschutzministerium abgewickelt und vor Einführung der CO2-Bepreisung ausgezahlt werden. Ab 2023 soll der Klimabonus proportional zur CO2-Bepreisung steigen.

Investitionsfreibetrag
Mit Einführung eines gestaffelten Investitionsfreibetrags soll ein Anreiz für verstärkte Investitionen durch Unternehmen geschaffen werden. Ein erhöhter Freibetrag für ökologische Investitionen soll einen zusätzlichen Anreiz für klimafreundliche Maßnahmen schaffen.

Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
Ab Juli 2022 soll die 2. Tarifstufe von 35% auf 30% und ab Juli 2023 die 3.Tarifstufe von 42% auf 40% gesenkt werden.

Senkung Krankenversicherungsbeiträge
Die Krankenversicherungsbeiträge sollen ab 1. Juli 2022 reduziert werden.

Senkung der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer soll ab 2023 bis 2024 stufenweise von 25% auf 23% gesenkt werden. Mit der Senkung soll der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt werden.

Anhebung Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag soll von 13% auf 15% angehoben werden.

Anhebung der GWG-Grenze
Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) soll von EUR 800 auf EUR 1.000 erhöht werden.

Steuer- und abgabenfreie Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung
Arbeitnehmer sollen künftig mit bis zu EUR 3.000 jährlich steuerfrei am Gewinn beteiligt werden können.

Erhöhung Familienbonus
Der Familienbonus soll von EUR 1.500 auf EUR 2.000 pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 erhöht werden. Weiters soll es zu einer Erhöhung des Kindermehrbetrags auf EUR 450 kommen.

6.10.2021 / Autorinnen: Cornelia Kalina, Alexanda Velic / PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / www.pwc.at