Sanktionen-Management für österreichische Unternehmen
Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine wurden seitens der EU und weiteren Staaten weitreichende Sanktionen gegen Russland gesetzt. Warum deren Management auch für Unternehmen in Österreich wichtig ist, erklärt Andreas Frohner, Leiter Forensic & Integrity Services bei EY, diesem Artikel.
Der 24. Februar war ein schwarzer Tag für das demokratische, liberale und zukunftsgerichtete Europa. Die Ereignisse an der osteuropäischen Grenze haben sich seitdem weiter zugespitzt und viele Bürger:innen tief betroffen gemacht. Angesichts der Handlungen Russlands, welche die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden von vielen Staaten und Organisationen – federführend und in großer Einigkeit von der EU – weitreichende Sanktionen gegen Russland verhängt. Insbesondere im Finanzsektor gab es, durch den Ausschluss Russlands aus dem SWIFT-Zahlungsverkehr, sowie dem Ausschluss des Handels mit einigen russischen Banken, tiefgreifende Folgen für die Wirtschaft. Diese und andere Maßnahmen haben jedoch auch einen starken Einfluss auf Industriebetriebe und den Handel. Sowohl international operierende Konzerne, wie auch mittelständische Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette sehen sich von den Sanktionen in ihrem operativen Geschäft beeinflusst.
Die EU hat ein umfassendes Sanktionsregime gegen Russland in Kraft gesetzt, welches Personen, Regionen und unterschiedliche Sektoren umfasst. Bei diesen Sanktionen handelt es sich vorwiegend um Wirtschaftssanktionen, die durch gezielte Maßnahmen den Staat in seinem Handeln und vor allem unterschiedliche Teile der russischen Wirtschaft einschränken. Primär relevant für die Industrie sind unter anderem verhängte Handelssanktionen, welche zum Verbot von Importen und Exporten führen, Verkehrssanktionen, welche den russischen Flugverkehr mit anderen Ländern einschränken, sowie Finanzsanktion, welche zum Einfrieren russischer Auslandskonten geführt haben.
Aufgrund dieser Vielzahl an neuen Regelungen stellen sich Unternehmer:innen nun die Frage, wer die Sanktionen zu befolgen hat und welche Maßnahmen getroffen werden sollten, um das eigene Unternehmen oder gar sich selbst als Privatperson nicht strafbar zu machen. Und natürlich auch, um trotz eingeschränkter Handlungsfreiheit weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.
Wer hat die Sanktionen gegen Russland zu befolgen?
Grundsätzlich haben alle Unternehmen, die nach EU-Recht gegründet wurden, sowie jene, die in der EU tätig sind, die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen zu befolgen. Und zwar unabhängig vom Ort der Firmenregistrierung. Gleichzeitig haben aber auch natürliche Personen die Pflicht, sich an die Sanktionen gegen Russland zu halten. Dies gilt für im Inland oder Ausland tätige EU-Bürger:innen, sowie für Nicht-EU-Bürger:innen, die im Unionsgebiet tätig oder wohnhaft sind. Des Weiteren sollten Unternehmer:innen, die in den USA agieren, auch die US-Sanktionen kennen, da sie dazu verpflichtet sind, die US-Regelungen weltweit auf etwaige Tochterunternehmen anzuwenden.
Was bedeuten die Sanktionen für Ihr Unternehmen?
Die Nichteinhaltung der gegen Russland verhängten Sanktionen kann ein bedeutendes Risiko für Ihr Unternehmen darstellen, da zum Teil erhebliche Strafen verhängt werden können. Dabei kann es nicht nur zu Geld-, sondern bei groben Verstößen sogar zu Haftstrafen kommen. Das kann für Unternehmen zu schwerwiegenden Reputationsschäden führen. Jedes Unternehmen, das aktiv in Russland tätig ist, sollte daher regelmäßig eine Prüfung der Geschäftspartner auf potenziell sanktionierte Personen oder Unternehmen durchführen.
Inmitten der wirtschaftlichen Sorgen nicht zu vergessen: Auch die menschliche Komponente spielt in dieser Krisensituation eine große Rolle. Mitarbeitende mit Angehörigen in der Ukraine oder Russland benötigen unter Umständen Unterstützung vonseiten des Unternehmens, um diese für sie persönlich sehr schwere Zeit zu überstehen. Angebote zur Erhaltung der psychischen Gesundheit sowie Engagement in Hinsicht auf Sach- oder Geldspenden können hier mögliche Ansatzpunkte sein, Mitarbeitenden Rückhalt zu geben.
7.3.2022 / Autor: Andreas Frohner, Leiter Forensic & Integrity Services I EY Österreich / Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. / www.ey.com