EU-Abgabenänderungsgesetz 2016: Neue Verrechnungspreisdokumentationspflichten
Im Nationalratsplenum am 6. Juli 2016 stimmten die Abgeordneten im Rahmen des EU-Abgabenänderungsgesetzes 2016 der Regierungsvorlage zum neuen Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) mehrheitlich zu. Mit dieser Gesetzesnovelle werden die unionsrechtlichen Vorgaben nun auch verbindlich in Österreich umgesetzt.
Das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 war eines der Hauptthemen in der letzten großen Sitzungsrunde des Nationalrats vor der Sommerpause. Zentraler Punkt dieser Gesetzesnovelle ist die Verschärfung der Verrechnungspreisdokumentationspflichten in Österreich und somit die Ausweitung der Compliance-Pflichten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
Master File und Local File
Die neuen inhaltlichen Anforderungen (dreistufiger Dokumentationsansatz – Master File, Local File und Country-by-Country Report) entsprechen den Empfehlungen der OECD gemäß BEPS-Aktionspunkt 13. Demnach müssen in Österreich ansässige Konzerngesellschaften ein Master File und Local File anfertigen, wenn die Umsatzerlöse den Betrag iHv EUR 50 Mio. in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren überschreiten. Den konkreten Inhalt von Master File/Local File regelt die Durchführungsverordnung zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG-DV).
Country-by-Country Report
Des Weiteren muss eine multinationale Unternehmensgruppe, die in dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr einen konsolidierten Jahresumsatz von mind. EUR 750 Mio. aufweist, einen Country-by-Country Report erstellen. Die Gesetzesnovelle enthält zugleich Strafbestimmungen bis zu EUR 50.000 für die nicht zeitgerechte, unvollständige oder unterlassene Übermittlung des Country-by-Country Reports. Der gesetzlich neu verankerte österreichische Dokumentationsstandard bezieht sich bereits auf Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2016 beginnen (siehe ausführlich PwC-Beitrag BMF veröffentlicht Regierungsvorlage zum EU-Abgabenänderungsgesetz 2016: Neuerungen beim Verrechnungspreisdokumentationsgesetz).
Ausblick
Da weder die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen noch die österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2010 die neuen völkerrechtlichen Vorgaben verbindlich umsetzen konnten, wird der erforderliche neue Dokumentationsstandard in Österreich durch das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz implementiert. Mit diesem Gesetz kann einerseits der Forderung von in Österreich ansässigen Konzerngesellschaften nach erhöhter Rechtssicherheit entsprochen werden, weil die neuen standardisierten Dokumentationspflichten den Unternehmen eine klare Anleitung zur Anfertigung von international anerkannten Verrechnungspreisdokumentationen geben. Andererseits besteht für betroffene Unternehmen eine entscheidende Herausforderung darin, interne Standardprozesse zu entwickeln, die eine zuverlässige und effiziente Sammlung von Daten und Erstellung der erforderlichen Dokumentationen sicherstellen.
7. Juli 2016; Quelle: www.pwc.at
EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (1190 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016)