Anträge für die neue Investitionszuwachsprämie VOR Projektstart stellen
Im Oktober 2016 hat die Bundesregierung eine KMU-Förderung für direkte Investitionen in österreichische Betriebsstätten angekündigt. Noch fehlen zwar Gesetzesbeschlüsse, aber seit Jänner 2017 können bereits Förderanträge eingereicht werden. WICHTIG: Die Antragstellung muss noch vor Umsetzung des zu fördernden Vorhabens (auch noch vor Bestellung) erfolgen.
Die Förderung wird gewerblichen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern (KMU) gewährt, die Mitglied der Wirtschaftskammer oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten sind. Zudem muss das Unternehmen drei Jahresabschlüsse über zwölf Monate umfassende Wirtschaftsjahre vorlegen können.
Gefördert wird der Investitionszuwachs – das ist eine Investition, die über den durchschnittlich aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre liegt. Bei Kleinstunternehmen muss der Zuwachs mindestens EUR 50.000,- und bei mittleren Unternehmen mindestens EUR 100.000,- betragen. Nicht gefördert werden leasingfinanzierte Wirtschaftsgüter, Vorführgeräte und -maschinen, Fahrzeuge und Grundstücke. Der mögliche Zuschuss beträgt für Kleinst- und Kleinunternehmen (bis zu 49 Mitarbeiter; Bilanzsumme und Umsatz bis zu EUR 10 Millionen) 15% des Investitionszuwachses (von EUR 50.000 bis EUR 450.000,-) und für mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter, Bilanzsumme weniger als EUR 43 Millionen oder Umsatz kleiner/gleich EUR 50 Millionen) 10% des Investitionszuwachses von mindestens EUR 100.000,- bis zu EUR 750.000,-.
Die KMU-Investitionszuwachsprämie wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) abgewickelt. Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsprojektes gestellt werden, also vor der rechtsverbindlichen Bestellung, vor Beginn der Arbeiten, jedenfalls vor der ersten Lieferung oder Leistung, der ersten Rechnung, dem Kaufvertrag oder der (An-)Zahlung. Kein Datum darf zeitlich vor der Einreichung des Antrages liegen.
Für den Antrag ist ein „Fördermanager“ bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH oder für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft mbH (ÖHT) eingerichtet. Das geförderte Projekt ist innerhalb von zwei Jahren durchzuführen und zu bezahlen. Sinnvollerweise sollten Sie alle absehbaren Investments in diesem Zeitraum in den Antrag einbeziehen.
Sofern Sie für 2017 Investitionen in einem Ausmaß planen, die den Durchschnitt der Investitionen der letzten 3 Jahre um mindestens EUR 50.000,- bzw. EUR 100.000,- übersteigen, sollten Sie – trotz fehlender gesetzlicher Grundlage – rasch einen Antrag einbringen, um den Antragsbedingungen zu entsprechen.
Für Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern hält das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 ebenfalls eine zeitlich befristete Investitionsförderung bereit. Wird im Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2017 in körperliche Anlagegüter investiert, so können 30% der Investitionssumme vorzeitig abgeschrieben werden. Auch dazu liegen jedoch noch keine gesetzlichen Details vor.
14. Februar 2017, www.consultatio.at