Der Kündigungsschutz sieht vor, dass bei der Prüfung, ob eine Kündigung eines älteren Arbeitnehmers sozial ungerechtfertigt ist,
– der Umstand einer vieljährigen ununterbrochenen Beschäftigungszeit im Betrieb sowie
– die wegen des höheren Lebensalters zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess besonders berücksichtigt werden müssen. Dieser Kündigungsschutz gilt künftig nicht für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt ihrer Einstellung 50 Jahre oder älter sind.

Das Inkrafttreten gilt für Arbeitnehmer, die nach dem 30. Juni 2017 eingestellt werden.

Quelle: Das Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird, wurde am 29. März 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 37/2017 veröffentlicht.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_I_37/BGBLA_2017_I_37.pdf

Der zugrunde liegende Initiativantrag sowie dessen Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01140/index.shtml