Aufgrund neuerlicher Erhöhungen des Leitzinses der Europäischen Zentralbank um insgesamt 0,50%-Punkte ändern sich Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen), Beschwerdezinsen sowie Umsatzsteuerzinsen. (Symbolbild: pixabay.com)

Nachdem die Europäische Zentralbank ihren Leitzins im Juli um 0,25%-Punkte erhöht hat, wurde am 14. September 2023 eine erneute Erhöhung um 0,25%-Punkte mit Wirksamkeit ab 20. September 2023 beschlossen. Durch die Anpassungsautomatik erhöht sich somit auch in Österreich der Basiszinssatz von 3,38% auf 3,88%. Derzeit liegen die betroffenen Zinssätze einheitlich bei 2% über dem Basiszinssatz.

Ab 20. September 2023 ergeben sich daher folgende effektive Zinssätze:

Stundungszinsen§ 212 Abs 2 BAO5,88 % *
Aussetzungszinsen§ 212a Abs 9 BAO5,88 %
Anspruchszinsen§ 205 Abs 2 BAO5,88 %
Beschwerdezinsen§ 205a Abs 4 BAO5,88 %
Umsatzsteuerzinsen§ 205c Abs 5 BAO5,88 %
* bis 30. Juni 2024 gemäß § 323c Abs 13 BAO, danach 8,38 %

Der entsprechende BMF-Erlass vom 14. September 2023 wurde am 15. September 2023 in der Findok veröffentlicht. Damit wird der BMF-Erlass vom 16. Juni 2023 ersetzt.

Wenn die oben genannten Zinsen einen Betrag von EUR 50,00 nicht erreichen, sind diese nicht festzusetzen.

19.9.2023, AutorIn: Melanie Winkler und Valentin Strasser, PwC Österreich Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, www.pwc.at