Details und Formulare auf den Seiten der ÖGK.

Aufgrund der Pandemie aufgelaufene Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind bis zum 30.06.2021 zu begleichen. So sieht es das „2-Phasen-Modell“ vor.
Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen.
Die laufenden Beiträge sind dann wie gewohnt jeweils bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten.
Ist die Begleichung der Beitragsrückstände bis zum 30.06.2021 trotz intensiver Bemühungen nicht gänzlich möglich, kann eine Ratenvereinbarung abgeschlossen werden.

Raten werden in einer ersten Phase bis längstens 30.09.2022 gewährt. Voraussetzung ist, dass die bestehenden coronabedingten Liquiditätsprobleme gegenüber der ÖGK glaubhaft gemacht werden. 

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4.5.2021 / Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG / www.huebner.at