COVID-19 Förderung für betriebliches Testen
Das BMDW hat am 10. Mai 2021 die Richtlinie „COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen“ veröffentlicht, die hier abgerufen werden kann.
Die betrieblichen Tests müssen selbst beschafft und unentgeltlich angeboten werden. Neben Antigen-Tests werden auch PCR-Tests im Zeitraum 15. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 gefördert. Der Zuschuss beträgt 10 Euro pro durchgeführtem und dokumentiertem Test und wird über die Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt.
Die Antragstellung zur Ausbezahlung der Förderung erfolgt über den aws Fördermanager und kann für das 1. Quartal ab 17. Mai 2021 bis 31. Mai 2021 vorgenommen werden, für das 2. Quartal von 1. Juli 2021 bis 31. Juli 2021.
Die minimale förderbare Anzahl von Testungen sind 50 Testungen im 1. Quartal und 100 Testungen im 2. Quartal. Es können auch externe Personen (zB Klienten) getestet werden. Bitte beachten Sie, dass zur Durchführung der Tests nur geschultes Personal zugelassen ist. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Apotheker, Krankenpfleger und Sanitäter.
Betriebe über 50 Beschäftigte:
Diese Betriebe müssen an die Testplattform des Bundes angebunden werden. Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Website der WKO unter https://www.wko.at/service/teststrasse-nicht-wk-mitglieder.html. Beachten Sie bitte, dass das auf der zitierten Website der WKO bereitgestellt Formular eine qualifizierte digitale Signatur aufweisen muss.
Über die Testplattform des Bundes werden automatisierte Teilnahmebestätigungen ausgestellt, die den Tests der bundesweit eingerichteten Teststraßen gleichgestellt sind und als Zutrittstests anerkannt werden.
Die Gesamtzahl der durchgeführten Tests muss unter Zuhilfenahme des Standardformulars wöchentlich bestätigt werden. Die PCR-Tests sind durch das abstrichnehmende Personal täglich zu bestätigen. Bis Ablauf des 16. Mai 2021 können Testergebnisse in die Testplattform des Bundes nachgetragen werden, ab 17. Mai 2021 sind diese immer täglich einzumelden!
Betriebe bis zu 50 Beschäftigte:
Diese Betriebe müssen sich nicht an die Testplattform des Bundes anbinden. Individuelle Testbestätigungen für die Teilnehmer können von einer die Tests überwachenden Ärztin, Apothekerin bzw. Rettungsorganisation ausgestellt werden. Ebenso muss die Anzahl der durchgeführten Testungen von der medizinischen Aufsicht, einem Arzt oder Apotheker bzw. einer Rettungsorganisation täglich mit Hilfe des Standardformulars bestätigt und vom Betrieb zur Förderung bei der aws eingereicht werden. Das Standardformular ist zumindest für die Tests ab 15. März 2021 verpflichtend zu verwenden.
12.5.2021 / ÖRAK / www.rechtsanwaelte.at