COVID-19-Maßnahmengesetz – update
EUR 800.000 Deckel für Fixkostenzuschuss II ist aufgehoben
Die EU hat grünes Licht gegeben, die Obergrenze für den Fixkostenzuschuss II von bisher EUR 800.000 auf 1,8 Millionen pro Unternehmen anzuheben. Außerdem steigt die Obergrenze für den Verlustersatz von bisher 3 Millionen auf 10 Millionen Euro.
Hilfen für indirekt Betroffene
Mit den Hilfen für vom Lockdown indirekt Betroffene soll – wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene – der Umsatz für die Monate November und Dezember 2020 ersetzt werden. Antragsvoraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben besteht. Außerdem muss im Betrachtungszeitraum ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) bestehen.
Für die Berechnung der Höhe der Hilfen gelten grundsätzlich dieselben Ersatzraten wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene. Anträge können ab 17. Februar bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.
Richtlinie: https://www.umsatzersatz.at/richtlinie/
Verlängerung der Corona-Kurzarbeit
Die Zahl der Arbeitnehmer in Kurzarbeit ist mit über 460.000 nach wie vor sehr hoch, die Gefahr von Lockdown und Betriebsschließungen noch nicht gebannt. Es wurde daher im Ministerrat die Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 beschlossen.
Im Wesentlichen sollen für diese vierte Phase der Kurzarbeit dieselben Regeln wie schon in der Kurzarbeit III gelten. Forciert soll die Fortbildung während der Kurzarbeit werden. Angekündigt wurde ebenfalls bereits die Planung der Corona-Kurzarbeit V für Sommer 2021.
22.2.2021 / Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG / www.huebner.at