Um die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards auch in fernen Ländern zu gewährleisten, wurde das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen. Mit diesem werden sich auch österreichische Marktteilnehmer künftig intensiv beschäftigen müssen. (Imagebild: pixabay.com)

Während Österreich noch auf eine europäische Lösung wartet, hat Deutschland bereits im Juni 2021 ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen, dessen Auswirkungen auch hierzulande spürbar sein werden. Ab 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (1.000 ab 2024), menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei direkten Zulieferern zu ermitteln.

Was bedeutet das nun?
Deutsche Unternehmen haben sich gegenüber ihren deutschen Abnehmern vertraglich zu verpflichten, diese Erwartungen einzuhalten und entlang ihrer eigenen Lieferkette zu adressieren. Im Zuge dessen sind auch adäquate Kontrollmechanismen und Kontrollmaßnahmen zu vereinbaren. Den unmittelbaren Zulieferern wird somit letztlich auferlegt, wiederum entlang ihrer Wertschöpfungskette die gleichen Maßnahmen zu setzen.

Ob dies nun auch für österreichische Unternehmen gilt, die in die Lieferkette eines großen deutschen Unternehmens unmittelbar oder mittelbar eingebunden sind? Bernhard Müller: „Die Umsetzung selbst folgt entsprechend einem risikobasierten Compliance-Ansatzes. Darüber hinaus müssen österreichische Unternehmen damit rechnen, dass Verträge mit ihren deutschen Abnehmern um einschlägige Klauseln ergänzt werden, die bei den Verhandlungen vielleicht nicht zentral sind, jedoch große Auswirkungen auf eine reibungslose Geschäftsbeziehung haben können.“

18.10.2021 / Autor: DORDA Rechtsanwälte GmbH / www.dorda.at