Der Betriebsrat – Aufgaben, Rechte & Pflichten
Der Betriebsrat kann von den Mitarbeitern eines Betriebes gewählt werden, wenn es 5 betriebsfremde Dienstnehmer gibt.
Der Betriebsrat kann von den Mitarbeitern eines Betriebes gewählt werden, wenn es 5 betriebsfremde Dienstnehmer gibt. Seine Funktionsperiode beträgt 5 Jahre.
Hauptaufgaben:
- Betriebsvereinbarungen über im Gesetz definierte Bereiche abschließen, z.B.
- Gleitzeit
- allgemeine Regeln zum Urlaub
- Einführung von bestimmten Kontrollsystemen im Unternehmen
- Kontrollrechte hinsichtlich der Einhaltung des Kollektivvertrages und Gesetzen, z.B.
- Entlohnung gemäß Kollektivvertrag
- Gleichbehandlung
- Arbeitnehmerschutzbestimmungen (z.B. Arbeitszeit, Schutzkleidung,..)
- Einsichtsrechte in alle Lohn – und Gehaltsunterlagen
- Echtes Mitbestimmungsrecht bei verschlechternden Versetzungen (über 13 Wochen)
- Informationsrechte hinsichtlich
- Beginn des Dienstverhältnisses im Nachhinein
- Info über Einstufung, Verwendung, Probezeit, Befristung, Ende des Dienstverhältnisses
- Information und Einspruchsrecht
- 1 Woche vor Ausspruch einer Kündigung
- Nachträgliche Info über Entlassung
- Möglichkeit die Kündigung bei Gericht anzufechten, wobei diese Möglichkeit auch jedem einzelnen Mitarbeiter zusteht
- Informationsrechte über laufende Angelegenheiten der Betriebsführung wirtschaftliche Angelegenheiten (z.B. Kennzahlen, Auftragslage,..)
Pflichten:
- Absolutes Stillschweigen über alle persönlichen und betrieblichen Details
- Vertretung aller Mitarbeiter
- Er soll als Bindeglied zwischen Geschäftsleitung und Belegschaft agieren
- Massive Ungleichbehandlungen aufzeigen
Wo hat der Betriebsrat keine Einflussmöglichkeit:
- Individuelle Verträge
- Individuellen Gehaltserhöhungen – Vereinbarungen bei Zielvereinbarungsgesprächen
- auf wirtschaftliche Entscheidungen der Geschäftsleitung
Der Text gibt nur beispielhafte Aufgaben wieder und soll ausschließlich als Überblick dienen.
18.3.2019, Autor: www.huebner.at