Der Betriebsrat kann von den Mitarbeitern eines Betriebes gewählt werden, wenn es 5 betriebsfremde Dienstnehmer gibt.
Der Betriebsrat kann von den Mitarbeitern eines Betriebes gewählt werden, wenn es 5 betriebsfremde Dienstnehmer gibt. Seine Funktionsperiode beträgt 5 Jahre.

Rechte, Aufgaben und Pflichten der Betriebsräte (Foto: pixabay.com)

Hauptaufgaben:

  • Betriebsvereinbarungen über im Gesetz definierte Bereiche abschließen, z.B.
    • Gleitzeit
    • allgemeine Regeln zum Urlaub
    • Einführung von bestimmten Kontrollsystemen im Unternehmen
  • Kontrollrechte hinsichtlich der Einhaltung des Kollektivvertrages und Gesetzen, z.B.
    • Entlohnung gemäß Kollektivvertrag
    • Gleichbehandlung
  • Arbeitnehmerschutzbestimmungen (z.B. Arbeitszeit, Schutzkleidung,..)
  • Einsichtsrechte in alle Lohn – und Gehaltsunterlagen
  • Echtes Mitbestimmungsrecht bei verschlechternden Versetzungen (über 13 Wochen)
  • Informationsrechte hinsichtlich
    • Beginn des Dienstverhältnisses im Nachhinein
    • Info über Einstufung, Verwendung, Probezeit, Befristung, Ende des Dienstverhältnisses
  • Information und Einspruchsrecht
    • 1 Woche vor Ausspruch einer Kündigung
    • Nachträgliche Info über Entlassung
    • Möglichkeit die Kündigung bei Gericht anzufechten, wobei diese Möglichkeit auch jedem einzelnen Mitarbeiter zusteht
    • Informationsrechte über laufende Angelegenheiten der Betriebsführung wirtschaftliche Angelegenheiten (z.B. Kennzahlen, Auftragslage,..)

Pflichten:

  • Absolutes Stillschweigen über alle persönlichen und betrieblichen Details
  • Vertretung aller Mitarbeiter
  • Er soll als Bindeglied zwischen Geschäftsleitung und Belegschaft agieren
  • Massive Ungleichbehandlungen aufzeigen

Wo hat der Betriebsrat keine Einflussmöglichkeit:

  • Individuelle Verträge
  • Individuellen Gehaltserhöhungen – Vereinbarungen bei Zielvereinbarungsgesprächen
  • auf wirtschaftliche Entscheidungen der Geschäftsleitung

Der Text gibt nur beispielhafte Aufgaben wieder und soll ausschließlich als Überblick dienen.

18.3.2019, Autor: www.huebner.at