Die neuen Verbandsklagen

Für Verbraucherschutzverbände (sogenannte Qualifizierte Einrichtungen) wurden neue Klagen auf Unterlassung unerlaubter Geschäftspraktiken von Unternehmen, die Interessen einer großen Anzahl von Verbrauchern bedrohen oder zu schädigen geeignet sind, sowie auf Gewährung von Abhilfe (zB durch Schadenersatz) für betroffene Verbraucher geschaffen.
Folgen für den Markt
- Jede als Qualifizierte Einrichtung anerkannte juristische Person kann nun Klagen auf Abhilfe und Unterlassung gegen Unternehmen einbringen. Dies eröffnet die Klagsführung für viele neue Player, die sich mitunter auf bestimmte Themenkreise spezialisieren (zB Datenschutz).
- Verschiedenste Sachverhalte können Grundlage für eine solche Klagsführung sein: Verwendung unzulässiger Vertragsbestimmungen in AGB, Gesetzesverstöße (zB Verstöße gegen die DSGVO, KI-VO usw), sonstiges rechtswidriges Verhalten, etc.
- Im Fall der Klagsführung kommt es zu einer weitreichenden Hemmung von Verjährungsfristen für die betroffenen Verbraucher.
10.4.2025, Autor: Mag. Robert Keimelmayr, DORDA Rechtsanwälte GmbH, www.dorda.at