Die voranschreitende Digitalisierung führt demnächst zu wesentlichen Änderungen in der österreichischen Zollpraxis. Sowohl die Antragsstellung einer Reihe von zollrechtlichen Bewilligungen (Achtung: bereits ab 4. September 2019), als auch die Abfrage verbindlicher Zolltarifauskünfte (ab 1. Oktober 2019) erfolgen in Österreich künftig elektronisch. Letzteres gilt auch für andere EU-Länder.

Das geschaffene „Portal Zoll“ / CDA ermöglicht nicht nur die Beantragung von Bewilligungen und den elektronischen Austausch mit der Zollbehörde, es soll den Wirtschaftsbeteiligten auch die elektronische Selbstverwaltung in vielen Bereichen ermöglichen. (Bild: Gerd Altmann from Pixabay)

Customs Decisions Austria
Bereits ab dem 4. September 2019 wird in Österreich die IT-Anwendung „Customs Decisions Austria“ (CDA) in dem Portal der Zollverwaltung („Portal Zoll“) zur Anwendung kommen. CDA bedeutet, dass sämtliche Abläufe für die Verwaltung von zollrechtlichen Entscheidungen in digitaler Form erfolgen werden.

Diese Umstellung betrifft Unternehmen, die bei der Zollverwaltung Anträge auf zollrechtliche Entscheidungen/Bewilligungen stellen. Während in der Vergangenheit grundsätzlich papiergestützte Anträge forciert wurden bzw. einige Anträge generell nur in Papierform eingebracht werden konnten, müssen ab 4. September 2019 aufgrund der Implementierung von CDA insgesamt 35 Bewilligungen vollelektronisch beantragt werden. Der elektronische Beantragungsprozess umfasst auch den weiteren Austausch mit der Zollbehörde.

Unter dem folgenden Link zur Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) finden Sie einen Überblick über die konkret betroffenen Bewilligungen:
https://www.bmf.gv.at/zoll/portalzoll/portalzoll.html

Verbindliche Zolltarifauskunft
Im Rahmen der Ein- und Ausfuhr von Waren kommt deren Einreihung in den Zolltarif der Gemeinschaft (TARIC; Kombinierte Nomenklatur) zentrale Bedeutung zu. Diese ist u.a. maßgeblich für die Ermittlung des zu entrichtenden Zolls sowie allen damit verbundenen (Einfuhr-/Ausfuhr-) Bestimmungen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA) werden in der Praxis genutzt, um frühzeitig Rechtssicherheit über die korrekte zolltarifliche Einreihung zu erlangen.

Ab 1. Oktober 2019 wird die Beantragung sowie Erteilung einer VZTA nur noch elektronisch erfolgen. Die Beantragung erfolgt über den Zugang zum EU-Trader-Portal als eine auf EU-Ebene einheitliche und zentrale Anlaufstelle.

Somit können ab dem 1. Oktober 2019 bei der Zollverwaltung Anträge auf Erteilung einer VZTA nur noch von im EU-Trader-Portal registrierten Wirtschaftsbeteiligten (mit EORI-Nummer) bearbeitet werden, die über ebendieses elektronische Portal gestellt wurden.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte folgendem Link zur Website des österreichischen BMF:
https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/verbindliche-zolltarifauskunft/vzta.html

Fazit
Das geschaffene „Portal Zoll“ / CDA ermöglicht nicht nur die Beantragung von Bewilligungen und den elektronischen Austausch mit der Zollbehörde, es soll den Wirtschaftsbeteiligten auch die elektronische Selbstverwaltung in vielen Bereichen (Benutzer-/Rechteverwaltung, Vertretungsmanagement usw.) ermöglichen. Sobald Unternehmen in Österreich zollamtliche Bewilligungen beantragen wollen, sollte eine Registrierung schnellstmöglich erfolgen.

Zur verbindlichen Zolltarifauskunft weist die EU-Kommission darauf hin, dass ab dem 1. Oktober 2019 alle VZTA-bezogenen Verfahren elektronisch abgewickelt werden. Wirtschaftsbeteiligte müssen also alle neuen Anträge elektronisch einreichen.

26.08.2019, Autor: René Adam / www.pwc.at