Um Kärntens Betriebe bei Investitionen zu unterstützen, hat die Wirtschaftskammer mit Wirtschaftsminister Vizekanzler Reinhold Mitterlehner eine Investitionszuwachsprämie mit dem Volumen von 3,5 Millionen Euro ab 1. September 2016 fixiert.

Antragsteller können Kleinunternehmen aller Branchen sein (mit Ausnahme von bestimmten Betriebstypen im Bank- und Finanzwesen, Versicherungs- und Realitätenwesen sowie in „geschützten Bereichen“). Ein Kleinunternehmen weist weniger als 50 Mitarbeiter und maximal 10 Millionen Umsatz oder Bilanzsumme auf. Beteiligungen ab 25 Prozent sind zu berücksichtigen. Das antragstellende Unternehmen muss seit mindestens fünf Jahren existieren.

Förderbare Kosten sind materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das Anlagevermögen. Die wichtigsten nicht förderbaren Kosten: gebrauchte Investitionen, immaterielle Investitionen, Grundstücke, aktivierte Eigenleistungen, Kraftfahrzeuge (ausgenommen innerbetriebliche Transportmittel), Nachtlokale, Spielcasinos, Musik- und Spielautomaten, leasingfinanzierte Wirtschaftsgüter.

Kosten bzw. Rechnungen sowie deren Bestellung, die vor Antragstellung angefallen sind, sind nicht förderbar. Die Antragstellung ist bis 30. November 2016 möglich bzw. solange Budget verfügbar ist. Für die Projektdurchführung ist bis 30. Juni 2018 Zeit. Die Abrechnung gegenüber den Förderstellen ist bis 30. September 2018 vorzunehmen.

Unternehmen aus dem Tourismus beantragen die Prämie bei der Bundesförderstelle Österr. Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Alle anderen bei der Bundesförderstelle Austria Wirtschaftsservicegesellschaft (AWS). Die Antragstellung bei der AWS erfolgt elektronisch im Wege des „Fördermanagers“, bei der ÖHT mit Hilfe eines Formulars. Die Investitionszuwachsprämie berechnet sich wie folgt: man stellt den Wert der durchschnittlich neu aktivierten  Anschaffungs- und Herstellkosten des abnutzbaren Anlagevermögens (ohne aktivierte Eigenleistungen) der Geschäftsjahre 2013-2015 fest.

Anforderungen:
• Die Anträge werden nach dem “first come – first served”-Prinzip abgewickelt
• Die Antragstellung ist bis 30. November 2016 möglich bzw. solange Budget verfügbar ist
• Antragsteller können Kleinunternehmer aller Branchen sein – mit Ausnahme von Bank- und Finanzwesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen sowie „geschützten Bereichen“
• Ein Kleinunternehmer weist weniger als 50 Mitarbeiter und maximal 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme auf
• Der antragstellende Betrieb muss seit mindestens fünf Jahren existieren
• Der Investitionszuwachs muss mindestens 100.000 Euro betragen
• Gefördert wird bis zu einem Zuwachs von maximal 400.000 Euro
• Die Förderung beträgt zehn Prozent, also zwischen 10.000 Euro und 40.000 Euro

Kontakt:
Mag. Alfred Puff
05 90 904-741

8. September 2016
https://www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/k/Kaerntner_Wirtschaftsoffensive.html