Steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital als Ziel – Industrie begrüßt die Idee. (Bild: pexels.com)

Die Coronakrise hat schonungslos gezeigt, wie wichtig eine gesunde Eigenkapitalausstattung für Unternehmen ist. Gerade in Krisenzeiten ist sie der Schlüssel zur Wettbewerbs- und Widerstandfähigkeit.

„Durch die Pandemie haben wir wichtige Erkenntnisse gewonnen. Gelingen muss nun, diese Lehren als Chance zu nutzen“, erklärt Finanzminister Gernot Blümel. „Obwohl wir mit mehr als 37 Milliarden Euro an Hilfen, die bereits ausgezahlt oder rechtsverbindlich zugesagt wurden, tatkräftig unterstützen konnten, so haben wir doch gesehen, dass die Krise zu deutlichen Rückgängen des Eigenkapitals österreichischer Unternehmen führt. Die Eigenkapitaldecke ist also relativ dünn. Hier müssen wir ansetzen, um Unternehmen für künftige Herausforderungen bestens zu rüsten.“

Eine kürzlich im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen von Eco Austria durchgeführte Studie hat die Eigenkapitalsituation in Österreich näher analysiert und volkswirtschaftliche Lösungsvorschläge dazu bewertet. „Im internationalen Vergleich ist der Fremdkapitalanteil österreichischer Unternehmen hoch und liegt im oberen Drittel“, meint die Direktorin von Eco Austria, Monika Köppl-Turyna. „Das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital ist in Österreich rund doppelt so hoch wie etwa in Schweden oder der Schweiz.“

BIP würde um bis zu 0,4 Prozent steigen
„Wir müssen Unternehmer dazu motivieren, mehr Eigenkapital aufzubauen, um unabhängiger und krisenfester zu werden“, sagt Blümel. „Das Steuerrecht ist dabei ein wichtiger Hebel und gibt uns die notwendigen Mittel in die Hand. Derzeit kann man Zinsen, die man für Fremdkapital bezahlt, steuerlich absetzen. Analoge Regelungen sollten auch für den Aufbau bzw. Erhalt von Eigenkapital gelten.“

Das Modell dazu heißt fiktive Eigenkapitalverzinsung: Dabei wird ein fiktiver Zinssatz angenommen, der bei den Unternehmenssteuern dann in Abzug gebracht wird. Damit würde gelten, was für Fremdkapital schon jetzt gilt, indem Eigenkapital mit Fremdkapital zumindest steuerrechtlich gleichgestellt wird. Ein Blick auf die vorliegende Studie und internationale Erfahrungen stimmen die Direktorin von Eco Austria hinsichtlich dieses Vorstoßes optimistisch: „Das Eigenkapital aller österreichischen Unternehmen würde um bis zu 25 Mrd. Euro steigen.“

Kosten würde diese Maßnahme je nach Modell zwischen 0,5 und 1 Mrd. Euro. Allerdings würde durch diesen positiven Anreiz auch das BIP um bis zu 0,4 Prozent steigen. So entstünden durch gesündere, wettbewerbsfähigere Unternehmen langfristig bis zu 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze. Außerdem finanziere sich die Maßnahme – durch das zusätzliche Wachstum und höhere Steuereinnahmen – zur Hälfte selbst, das hieße die tatsächlichen budgetären Kosten wären dadurch stark gedämpft. „Mit der Eigenkapitalverzinsung haben wir eine sinnvolle Standortmaßnahme entwickelt, die uns auch in künftigen Krisen schützt und die wir zeitnahe umsetzen sollten“, hofft der Finanzminister.

Was in der Studie steht
In den meisten Steuersystemen weltweit sind Fremdkapitalzinsen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns von der Bemessungsgrundlage abzugsfähig, für Eigenkapitalzinsen gilt dies in der Regel nicht. Dieser Unterschied wird als Diskriminierung der Eigenkapitalfinanzierung angesehen und trägt zu einer entsprechend hohen Fremdkapitalfinanzierung („debt bias“) bei. Die Idee einer fiktiven Eigenkapitalverzinsung („allowance for corporate equity“, ACE) besteht darin, diese Verzerrung zu beheben, indem Unternehmen auf das Eigenkapital einen fiktiven Zinssatz erheben und diesen steuerlich in Abzug bringen können.

Solche Systeme wurden bereits in einer Reihe von Ländern – auch in Europa – eingeführt. Die Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch teilweise erheblich. Ein prinzipieller Unterschied besteht darin, ob sich das gesamte Eigenkapital zur Eigenkapitalverzinsung qualifiziert (in diesem Fall spricht man von einer „harten“ Eigenkapitalverzinsung) oder lediglich der Eigenkapitalzuwachs („softe“ Eigenkapitalverzinsung).

Unterschiede bestehen zudem in der Höhe des Zinssatzes, der häufig als Zuschlag zur Rendite von Staatsanleihen oder auf einen Fremdkapitalzinssatz festgelegt wird. In einigen Ländern kann die Eigenkapitalverzinsung in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden, in anderen wird sie lediglich einem niedrigeren Steuersatz unterworfen. Auch in Österreich finden sich in der Vergangenheit Regelungen, die eine steuerliche Begünstigung von Eigenkapitalzinsen vorgesehen haben.

Darüber hinaus ist die Einführung einer fiktiven Eigenkapitalverzinsung durch die Senkung der Steuerbemessungsgrundlage mit einer steuerlichen Entlastung verbunden. Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist Österreich im Laufe der Jahre relativ zu Vergleichsländern bei der Unternehmensbesteuerung wieder etwas ins Hintertreffen gelangt. Die Berücksichtigung von Eigenkapitalzinsen würde die Wettbewerbsposition sowie Krisenresilienz heimischer Unternehmen stärken.

PuMA-Modell und höhere Eigenkapitalquote
Hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer spezifisch ausgestalteten fiktiven Eigenkapitalverzinsung in Österreich wird insbesondere angenommen, dass das Eigenkapital mit einem Zuschlag von zwei Prozentpunkten zum Geldmarktzins verzinst wird und die entsprechenden Zinsen in vollem Umfang (bis zu einer Deckelung) die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren.

Im Hauptszenario wird eine Deckelung der Eigenkapitalzinsen mit einer Million Euro unterstellt, sodass sich die maximale steuerliche Entlastung bei der Körperschaftsteuer auf 250.000 Euro jährlich beläuft. Die Maßnahme reduziert den effektiven Steuersatz auf Unternehmensgewinne, reduziert damit die Kapitalnutzungskosten bei Finanzierung über Eigenkapital (insbesondere einbehaltene Gewinne) und schafft zusätzliche Investitionsanreize.

Die realen Investitionen legen nach den Ergebnissen der Simulation mit dem PuMA-Modell im Vergleich zum Basisszenario ohne Eigenkapitalverzinsung um mehr als 0,5 Prozent zu. Die bessere Kapitalausstattung erhöht die Produktivität der Beschäftigten und damit die Arbeitsnachfrage und die Beschäftigung. Die höhere Produktivität stärkt zudem die verfügbaren Einkommen und damit die private Konsumnachfrage, die durch die Maßnahme um rund 1⁄4 Prozent höher ausfällt. Das BIP liegt um rund 0,2 Prozent höher als im Basisszenario ohne Reform, was einer zusätzlichen Wertschöpfung im Ausmaß von rund 800 bis 900 Mio. Euro jährlich entspricht.

Zudem stärkt die Reform die Eigenkapitalausstattung der heimischen Unternehmen, das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital reduziert sich um 4 Prozentpunkte, bzw. die Eigenkapitalquote steigt um 0,8 bzw. 1,7 Prozentpunkte je nach Szenario. Durch die positiven volkswirtschaftlichen Effekte legen auch die öffentlichen Einnahmen, insbesondere bei Sozialversicherungsbeiträgen, der Lohn- und Einkommensteuer bzw. Konsumsteuern zu, sodass sich die Reform mittel- und längerfristig rund zur Hälfte über höhere Einnahmen selbst finanziert.

Auch andere Maßnahmen möglich
Darüber hinaus werden in der Studie zwei Sensitivitätsszenarien durchgeführt. Im ersten werden die Folgen der Eigenkapitalverzinsung ohne Anwendung der Deckelung ermittelt, im zweiten wird von einem schrittweisen Anziehen des Geldmarktzinses ausgegangen, was sich auch auf den Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung überträgt. In beiden Szenarien fallen die fiskalischen Kosten, aber auch die volkswirtschaftlichen Effekte kräftiger als im Hauptszenario aus.

Die Modellsimulationen verdeutlichen, dass eine Eigenkapitalverzinsung die (Eigen-)Kapitalausstattung der Unternehmen verbessert, was angesichts der im internationalen Vergleich unterdurchschnittlichen Eigenkapitalausstattung der Unternehmen positiv ist. Neben einer fiktiven Eigenkapitalverzinsung können auch andere Maßnahmen dazu beitragen, die Eigenkapitalausstattung österreichischer Unternehmen zu stärken. Dazu gehören insbesondere regulatorische Maßnahmen, steuerliche Regelungen in Teilbereichen wie etwa bei Mitarbeiter- und Gewinnbeteiligungen und eine Förderung des gesellschaftlichen Umfelds hin zu mehr Risikofreude. Eine bessere Eigenkapitalausstattung stärkt die Resilienz der Unternehmen, weil sie dadurch auch stärkere Umsatzeinbrüche über einen längeren Zeitraum abfedern können. Insgesamt hat eine fiktive Eigenkapitalverzinsung entsprechend positive volkswirtschaftliche Auswirkungen.

IV-Generalsekretär Neumayer ist dafür
Die steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital wird von der Industriellenvereinigung ausdrücklich begrüßt. „Mit der Entdiskriminierung von Eigenkapital wird eine klare Forderung der Industrie umgesetzt“, hält IV-Generalsekretär Christoph Neumayer fest. Entsprechend dem Vorschlag des Finanzministers solle es zukünftig für Unternehmen möglich sein, fiktive Zinsen für das Eigenkapital gewinnmindernd geltend zu machen. „Damit würde es deutlich attraktiver für Unternehmen, mehr Eigenkapital aufzunehmen und dadurch die Krisenfestigkeit zu steigern“, so Neumayer.

„Die durch Corona ausgelöste Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass eine starke Eigenkapitalausstattung Unternehmen hilft, gut durch schwierige Zeiten zu kommen und auf diese Weise Arbeitsplätze zu erhalten“ bestätigt der IV-Generalsekretär. „Wenn Unternehmen aus eigener Kraft eine Krise besser überwinden können, dann profitieren davon auch die Steuerzahler, die entsprechend weniger häufig einspringen müssen, um Arbeitsplätze zu sichern.“

6.6.2021 / Autor: Paul Christian Jezek / paul.jezek@lex-press.at