Es gibt Geld für Kooperationen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum = für Kreative mit zumindest zwei Partnern, die Papierkrieg nicht scheuen.

Paul Christian Jezek,
Chefredakteur Lexpress

von Paul Christian Jezek

Die österreichischen Unternehmen stehen angesichts der durch Covid-19 verursachten Krise vor großen Herausforderungen, hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) durchaus richtig erkannt. Gerade in dieser Situation könne eine verstärkte Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Umsetzung gemeinsamer Initiativen neue Perspektiven für die Zukunft eröffnen, hofft das Ministerium. Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das BMDW deshalb seit Dienstag (21.7.) Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum, wobei dies mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aufgestockt wird.
Ziel der Zusammenarbeit ist die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen. So sollen Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden.

Förderung für Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. (Bild: pixabay)

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Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro), von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell immerhin 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Die Förderungsansuchen können bis längstens 21. September 2020 im BMDW eingebracht werden.

Gaaaanz einfach wird’s nicht …
Ohne „Papierkrieg“ geht es natürlich nicht: Jeder Kooperationspartner hat eine Erklärung abzugeben, dass er Kleinstunternehmer ist. Bei Projekten bis einschließlich fünf Kooperationspartnern sind zusätzlich die entsprechenden Nachweise (z.B. Bestätigung der Sozialversicherung über die Zahl der angemeldeten Mitarbeiter, Nachweise der letztverfügbaren Jahresumsatz- bzw. Bilanzsummen, Einheitswertbescheid bei pauschalierten Landwirten etc.) für jedes einzelne Unternehmen vorzulegen. Bei Projekten mit sechs bis 25 Kooperationspartnern sind die Nachweise für zumindest fünf Unternehmen zu übermitteln, die vom BMDW bestimmt werden. Unternehmen, die miteinander verflochten sind bzw. bei denen relevante Überschneidungen bestehen (personell, finanziell oder rechtlich), werden in allen Belangen als ein Unternehmen behandelt.

Die angeführten Projektkosten sind mittels Angeboten oder unverbindlichen Preisauskünften zu plausibilisieren. Bei Auftragswerten bis inklusive 5.000 Euro sind zumindest zwei, bei Auftragswerten über 5.000 Euro zumindest drei Angebote bzw. unverbindliche Preisauskünfte vorzulegen. Standardisierte Güter und Leistungen können durch einen Vergleich mit marktüblichen Preisen (Vorlage von Preisspiegeln, Katalogen, Internetrecherchen etc.) plausibilisiert werden. Personalkosten sind durch eine nachvollziehbar begründete Schätzung über den Zeitaufwand mit Angabe der zur Anwendung kommenden Stundensätze zu plausibilisieren. Für Eigenleistungen werden vom BMDW Stundensätze auf Grund von Lebensläufen nach dem Gehaltsschema des Bundes berechnet und bis zu jener Höhe anerkannt, die dem Gehaltsschema des Bundes für vergleichbare Bundesbedienstete entspricht. Etc.

Wer diesen Aufwand nicht scheut, möge sich bis spätestens 21. September (im Ministerium einlangend) mit dem Förderungsansuchen mit allen erforderlichen Beilagen an das BMDW, Abteilung II/4 – KMU, 1010 Wien, Stubenring 1 (kmu@bmdw.gv.at) wenden.

25.7.2020 / Autor: Paul Christian Jezek / p.jezek@lex-press.at