Energiecharta-Vertrag (ECT) schützt 61 Kohlekraftwerke
Der Energiecharta-Vertrag (ECT) ist eine mächtige Waffe der fossilen Öl- und Gaskonzerne gegen eine effektive Klimapolitik und die Energiewende. Dieser Vertrag zwischen 55 Staaten enthält ein Paralleljustiz-System, mit dem fossile Konzerne Staaten für neue Klimaschutzgesetze abstrafen, wenn sie dadurch ihre Profite gefährdet sehen. So verklagt etwa der deutsche Energiekonzern RWE die Niederlande wegen des beschlossenen Kohle-Ausstiegs auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz. Auch der Energiekonzern Uniper hat eine Klage gegen die Niederlande eingeleitet.
Zum Start der 7. Verhandlungsrunde der Mitgliedsstaaten über eine „Reform“ (1) des ECT fordern Aktivist*innen in Brüssel und Wien den sofortigen Ausstieg der EU-Regierungen. Attac Österreich protestierte mit einer Banner-Aktion vor dem Wirtschaftsministerium gegen das weitere Festhalten der österreichischen Regierung an diesem Klimakiller-Vertrag. Ein Antrag auf Ausstieg aus dem Vertrag wurde im Juni 2021 im Umweltausschuss des Parlaments von den Regierungsfraktionen ohne Aussicht auf Abstimmung vertagt.
Vertrag ist mit Pariser Klimaabkommen nicht kompatibel
Zahlreiche Staaten müssen in den nächsten Jahren den Ausstieg aus Kohle umsetzen, um ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen einzuhalten. Eine neue Studie des International Institute for Sustainable Development (IISD) zeigt, wie gefährlich dabei der ECT ist: Weltweit werden derzeit die Profite von 61 Kohlekraftwerken durch den Vertrag abgesichert. Selbst bei der von der EU angestrebten – jedoch aussichtslosen – Reform wären 40 Kohlekraftwerke noch für weitere 10 Jahre, bis weit nach 2030, geschützt.
„Der Energiecharta-Vertrag ist mit dem Pariser Klimaabkommen nicht kompatibel. Er wird zahlreiche weitere Klagen fossiler Konzerne ermöglichen und so die Energiewende erschweren“, erklärt Iris Frey von Attac Österreich. „Wir haben keine Zeit mehr für jahrelange und aussichtslose Reformdiskussionen. Wir müssen die Energiewende sofort umsetzen, wenn wir die Klimakatastrophe abwenden wollen. Nur der sofortige und gemeinsame Ausstieg möglichst vieler EU-Staaten schützt vor weiteren Konzernklagen gegen klimafreundliche Gesetze“, erklärt Frey.
Nur gemeinsamer Ausstieg der EU-Staaten schützt vor Klagen fossiler Konzerne
Auch im Falle eines einseitigen Ausstiegs eines Staates können Energiekonzerne den Vertrag noch 20 Jahre lang für Klagen nutzen. Ein gemeinsamer und wechselseitiger Ausstieg der EU-Staaten hingegen würde die Anzahl der weltweit geschützten Kohlekraftwerke sofort auf 16 reduzieren.
28.9.2021 / Quelle: Attac Österreich / www.attac.at