Ende September 2022 wurden die ersten Details zum Energiekostenzuschuss bekanntgegeben. Die Richtlinien selbst sind nach wie vor ausständig und liegen derzeit noch bei der Europäischen Kommission zur Notifikation. Die Genehmigung wird in den nächsten Tagen erwartet. (Symboldbild: pixabay.com)

Gemäß der kürzlich erfolgten Presseaussendung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und nach den Informationen der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. (aws) startet die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bereits am 7. November 2022. Folgende Details liegen vor (Stand 7. November 2022):

Voranmeldung
Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ist ab 7. November 2022 bis 28. November 2022 über den Fördermanager der aws möglich. Die Voranmeldung ist Voraussetzung, um in weiterer Folge einen Antrag stellen zu können und auch für jene Unternehmen erforderlich, die bereits einen Account im aws Fördermanager haben. Es sollen dabei nur einige wenige Daten (wie z.B. allgemeine Unternehmensdaten, vertretungsbefugte Personen, Ansprechpersonen) benötigt werden.

Auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen wird jedem Antragsteller ein gewisser Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag auf Energiekostenzuschuss gestellt werden kann. Diese Reihenfolge ist für die Vergabe der Zuschussmittel, die einer Budgetobergrenze unterliegen, maßgeblich. Es ist zu beachten, dass nur im zugewiesenen Zeitraum eine Antragstellung möglich ist.

Ein Pauschalförderungsmodell ist derzeit in Ausarbeitung. Grundsätzlich sollen Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 nicht mehr als EUR 6.666 ausmachen – und somit unter die Mindestgrenze von EUR 2.000 Zuschussbetrag fallen – einen Zuschuss beantragen können. Da es sich beim Pauschalmodell um eine ergänzende Maßnahme handelt, ist eine Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss im aws Fördermanager nicht erforderlich.

Antragstellung
Nach der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss über den aws Fördermanager ist eine Registrierung (falls nicht bereits vorhanden) im aws Fördermanager erforderlich. Im Anschluss an diese Registrierung kann im zugewiesenen Zeitraum ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission frühestens ab 29. November 2022 bis 15. Februar 2023 möglich sein. Sowohl bei der Voranmeldung als auch bei der Antragstellung gilt das „first come – first served“ Prinzip.

Bevor eine Antragstellung erfolgen kann, müssen folgende Feststellungen durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter eingeholt werden:

  • „energieintensives Unternehmen“: Energie- und Strombeschaffungskosten müssen mindestens 3% des Produktionswertes ausmachen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer des Unternehmens beträgt mindestens 0,5% des Mehrwertes. Die Feststellung der Energieintensität entfällt bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als EUR 700.000.
  • Energieverbrauch: Die angeschafften und verbrauchten Energieeinheiten im Förderungszeitraum und Vergleichszeitraum anhand eines intelligenten Messgeräts (Smart Meter, Lastprofilzähler) oder Jahresabrechnung des Energieversorgers.
  • Preissteigerung: Anhand von vorherigen Abrechnungen des Energieanbieters sowie weiterer Schreiben, z.B. Ankündigungen von Preiserhöhungen.
  • Betriebsverlust: Ab Stufe 3 das Vorliegen eines Betriebsverlustes.

Weitere Verpflichtungen

  • Die antragstellenden Unternehmen werden zu Energieeinsparungen bis 31. März 2023 verpflichtet. Diese Verpflichtungen betreffen vor allem Beleuchtung, Heizung im Außenbereich sowie automatische Türen.
  • Beschränkung von Bonuszahlungen an Vorstände und Geschäftsführer*innen im Jahr 2022 auf max. 50% des Wirtschaftsjahres 2021
  • Ab Zuschüsse der Stufe 3: Verpflichtendes Energieaudit oder zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem

7.11.2022, Autorinnen: Cornelia Kalina und Alexandra Velic, PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, www.pwc.at