Seit Montag kann die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II vorgenommen werden. Sie ist unbedingte Voraussetzung für einen späteren Antrag.

Seit Anfang dieser Woche können sich Unternehmen über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss II voranmelden. Die Voranmeldung kann bis 2. November erfolgen und ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich.

Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird.

Tipp aus der Praxis: Die Antragsmöglichkeit ist mit den bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adressen verknüpft. Beachten Sie die korrekte Schreibweise, da die Angaben im Nachgang nicht mehr geändert werden können!

Anträge können dann ab dem 9. November eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass alle Informationen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der finalen Einigung auf die Richtlinie zu verstehen sind. Hierbei kann es noch zu Änderungen der Förderparameter kommen.

Alle Informationen zum Antragsprozess finden Sie auf der Internetseite des aws Energiekostenzuschuss II.

DETAIL: Bitte beachten Sie, dass Energiemehrkosten von gemeinnützigen Organisationen, die einer etwaigen unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind, im Zuge des Energiekostenzuschusses für Unternehmen gefördert werden. Ein separater Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen befindet sich derzeit in Ausarbeitung, wird aber voraussichtlich ausschließlich Energiemehrkosten bezuschussen, die in keinem Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten stehen.

18.10.2023: Autor/Quelle: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, www.huebner.at