Erhöhung des Ausfallsbonus und Aktuelles zum Härtefallfonds (Bild: pixabay.com)

Im März und April wird der Ausfallsbonus angehoben. Statt 15% Ausfallsbonus können 30% beantragt werden. Gemeinsam mit dem 15%-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45% des Umsatzrückgangs beantragt werden.

Die Obergrenze für den Bonusteil des Ausfallsbonus soll für die beiden Monate von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben werden. Damit können insgesamt bis zu 80.000 Euro pro Monat beantragt werden. Beantragbar ist der erhöhte Bonus für März seit 16. April via FinanzOnline.

Informationen zum Ausfallsbonus: BMF

Die neue Richtlinie zum Härtefallfonds sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Verlängerung um drei Betrachtungszeiträume, damit sind insgesamt Anträge für bis zu 15 Betrachtungszeiträume möglich
  • Eine Antragstellung ist bis einschließlich 31. Juli 2021 möglich
  • Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ab 1. Juni ein Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Maximal werden 1.500 Euro ausbezahlt
  • Erhöhung der maximalen Gesamtförderhöhe auf 39.000 Euro
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen bis zum 31. Oktober 2020 (bisher 01. Jänner 2020)
  • Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gemäß §§166 ff IO sind künftig im Härtefall-Fonds anspruchsberechtigt
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden künftig berücksichtigt
  • Für Anträge, die nach dem 15. April 2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss. ACHTUNG: keine Ruhendmeldung!
  • Ebenso dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.

Informationen und Beantragung auf den Seiten der WKO

22.4.2021 / Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG / www.huebner.at