EU-Rechtsvorschriften zum Naturschutz
Die EU-Mitgliedstaaten begannen in den 1970er Jahren mit der Koordinierung der Umweltpolitik. Damals war die Natur der erste Bereich, in dem Europa tätig wurde. Bis heute bilden die Naturschutzrichtlinien – die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie, die 1979 bzw. 1992 verabschiedet wurden – die Eckpfeiler der Anstrengungen der EU zum den Schutz und zur Erhaltung der Biodiversität.
Die beiden Richtlinien stellen viele Arten und Lebensräume unter ein gemeinsames Schutzsystem mit regelmäßigen Überwachungs- und Berichtspflichten. Die mithilfe dieser Richtlinien dokumentierte Umweltschädigung erfordert ein umfassenderes und koordiniertes Vorgehen in vielen Politikbereichen in Europa und weltweit.
Heutzutage verfügt die EU über eines der umfassendsten Umwelt- und Klimaregelwerke der Welt. Einige EU-Rechtsvorschriften regeln Schadstoff- oder Treibhausgasemissionen, die Schadstoffbelastung von Luft oder Wasser oder Emissionen aus bestimmten Quellen, wie Industrie oder Verkehr.
Einige EU-Rechtsvorschriften zum Naturschutz, zum Beispiel die EU-Initiative für Bestäuber, fordern gezielte Maßnahmen. Andere, insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), spielen eine zentrale Rolle beim Schutz der Natur durch ökosystembasiertes Management. Nach der WRRL sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, durch eine nachhaltige und koordinierte Bewirtschaftung ganzer Flusseinzugsgebiete einen „guten Zustand“ für alle Gewässer (Seen, Flüsse und Grundwasser) zu erreichen.
Auch in der MSRL wird ein guter Umweltzustand der Meeresumwelt gefordert, um Belastungen und Verschmutzung zu bekämpfen. Die naturbezogenen Rechtsvorschriften werden unter anderem durch Rechtsvorschriften zur Kreislaufwirtschaft unterstützt, die darauf abzielen, die Risiken von Abfällen und Verunreinigungen zu verringern, zum Beispiel durch eine bessere Abfallbewirtschaftung, ein verbessertes Ökodesign und die Vermeidung von Einwegplastikartikeln.
Diese Rechtsvorschriften tragen dazu bei, dass die EU-Mitgliedstaaten sauberere Luft genießen, auf sauberere Energie umsteigen, Treibhausgasemissionen reduzieren und einen immer größeren Teil ihrer Land- und Meeresgebiete unter Schutz stellen, unter anderem im Rahmen des Natura-2000-Netzes. Durch die grüne Infrastrukturder EU werden immer mehr Naturräume miteinander verbunden, sodass Wildtiere sich frei zwischen ihnen bewegen können. Die Städte planen Grün- und Wasserflächen, um sich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und die Biodiversität zu erhalten.
Im europäischen Grünen Deal wird das langfristige Ziel der EU beschrieben, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent mit einer nachhaltigen Wirtschaft zu werden. Er wird durch wichtige politische Instrumente wie die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und die neue EU-Waldstrategie für 2030 umgesetzt. Er wird auch durch andere Instrumente unterstützt, darunter der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, die EU-Chemikalienstrategie und der Null-Schadstoff-Aktionsplan.
Um den Druck auf die Natur zu verringern, den Verlust an Biodiversität aufzuhalten und diese wiederherzustellen, muss Europa an allen Fronten handeln und seine Energie-, Lebensmittel- und Mobilitätssysteme umgestalten, und zwar mit globalen Partnern.
20.5.2022, Autor/Quelle: Europäische Umweltagentur, https://www.eea.europa.eu/de
Informationssysteme der EUA zu Natur:
BISE – Europäisches Informationssystem für Biodiversität: Die wichtigste Quelle für Daten und Informationen über die Biodiversität in Europa.
FISE – Das Waldinformationssystem für Europa: Eine Anlaufstelle für den Informationsaustausch zwischen den an der Waldwirtschaft interessierten Gruppen über die europäische Waldumwelt, ihren Zustand und ihre Entwicklung.
WISE – Das Wasserinformationssystem für Europa: Das europäische Informationsportal zu Wasserthemen. Es enthält Ressourcen zur Süßwasser- und Meeresumwelt.