Finanzminister Schelling setzt sich dafür ein, dass die Gewinnverschiebungen von internationalen Konzernen auch weiterhin im Dunkeln bleiben. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, in der das Finanzministerium die in der EU geplante öffentliche länderweise Finanzberichterstattung von Konzernen ablehnt (1). Mit diesen Berichten müssten multinationale Unternehmen unter anderem öffentlich machen, wie viel Gewinn sie in einem Staat erzielen und wie viel Steuern sie darauf entrichten.

„Der Finanzminister hat offenbar kein Interesse gegen Steuertricks von Konzernen vorzugehen. Öffentliche länderweise Finanzberichte wären – richtig umgesetzt – ein entscheidender Hebel um Steuervermeidung einzudämmen. Sie würden den öffentlichen Druck massiv erhöhen, dass Konzerngewinne tatsächlich dort besteuert werden, wo sie entstehen“, erklärt David Walch von Attac Österreich.

Die vom Ministerium angeführten Argumente gegen öffentliche Finanzberichte sind für Attac haltlos: Das Finanzministerium sieht durch öffentliche Konzernberichte die ‚Gefahr der Fehlinterpretation durch die Öffentlichkeit, die zu einer negativen Beeinflussung des Wettbewerbes führen kann‘. Walch dazu: „Öffentliche Berichtspflichten existieren für EU-Banken und EU-Rohstoffkonzerne schon seit 2014 – ohne dass sie zu Wettbewerbsnachteilen geführt hätten (2). Sie würden sogar helfen, steuerliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen klein- und mittelständischen Unternehmen und multinationalen Konzernen massiv zu verringern. Skandale wie LuxLeaks zeigen, dass wir ohne den öffentlichen Druck von Medien, der Zivilgesellschaft oder Parlamenten stark bezweifeln müssen, dass nationale Regierungen und ihre Steuerverwaltungen für eine gerechte Besteuerung von Konzernen sorgen.“

Das Finanzministerium behauptet, öffentliche Konzernberichte wären ein ‚Bruch völkerrechtlicher Verpflichtungen‘. „Der Hinweis des Ministeriums auf die OECD-Vorgaben für die Vertraulichkeit beim staatlichen Austausch von Konzernberichten ist hier völlig verfehlt, da die EU die OECD-Pläne nicht umsetzen, sondern ergänzen will. Vor allem will die Kommission nicht die Staaten sondern die Konzerne selbst zur Veröffentlichung verpflichten. Niemand kann Österreich oder die EU daran hindern eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen und – über OECD-Vorgaben hinausgehende – Berichtspflichten einzuführen“, erklärt Walch.

Öffentliche Konzernberichte werden mittlerweile vom EU-Parlament, von der EU-Kommission sowie von Frankreich, England und den Niederlanden unterstützt. Im Kommissionsvorschlag sind jedoch dringende Verbesserungen nötig (3). Attac fordert, dass die Kommission in der EU tätige Konzerne zu Transparenz über ihre weltweiten Aktivitäten verpflichtet – auch jene, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU haben.


(1) Stellungnahme des Finanzministeriums an den EU-Ausschuss im Bundesrat vom 11.5.2016: http://bit.ly/1T5emLS.
Die rechtliche Zuständigkeit in dieser Frage auf EU-Ebene liegt beim Justizministerium.

(2) Selbst eine Studie von PriceWaterhouseCoopers kommt zum Schluss, dass dadurch kaum negative, sondern eher positive wirtschaftliche Effekte zu erwarten sind: „From the econometric analysis we concluded that Article 89 was unlikely to have a significant negative economic impact, and could have a small positive economic impact.“ http://bit.ly/1rGoyAo

(3) Entgegen dem EU-Parlament und entgegen der Regelung bei Rohstoffkonzernen und Banken will die Kommission die öffentliche Berichtspflicht auf Konzerntöchter in EU-Staaten und auf gelistete „Steueroasen“ beschränken. Steuer- und Gewinndaten aus allen anderen Staaten sollen hingegen zu einer Zahl zusammengefasst werden können. Somit bliebe weiter unklar, ob und in welche Länder Gewinne steuerschonend verschoben werden. Detaillierte und weiterführende Kritik unter http://bit.ly/1Tb5yTB

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