Gastronomie: Sonderförderung für Landgasthöfe geht bis Ende März 2017
Gasthöfe, Restaurants und Wirtshäuser im ländlichen Raum haben über die Bundesförderung die Möglichkeit, ihr Angebot zu modernisieren. Die heimische Tourismuswirtschaft hofft aber auch auf Impulse, die durch das Land gesetzt werden könnten.
Die Bereitstellung von zins- und kostenfreien Krediten unterstützt seit 1. September Investitionen, die von Restaurants und Gaststätten in Gemeinden unter 30.000 Einwohnern gesetzt werden. Die Palette der förderbaren Maßnahmen zur Modernisierung des Betriebs reicht von der Fassadengestaltung über die Einrichtung von Schanigärten und von der Küchenausstattung bis zu neuen Sanitäreinrichtungen.
Pro Betrieb können zins- und kostenfreie Kreditmittel von bis zu 300.000 Euro bereitgestellt werden. Der Bund übernimmt den Zinsendienst und die Einmalkosten für die Gewährung des Kredits. Weiters besteht die Möglichkeit einer Haftung der ÖHT, wobei Haftungsprovision und Bearbeitungsgebühr ebenfalls vom Bund getragen werden.
Informationen zum Förderangebot: www.oeht.at