Aufgrund der Corona-Krise sind aktuell zahlreiche Beschäftigte im Homeoffice. Regierung und Sozialpartner haben sich auf ein Gesetzespaket geeinigt, mit dem arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen sowie Steuerbefreiungen gesetzlich verankert werden. (Bild: pixabay.com)

Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte
Die arbeits- und sozialrechtlichen Änderungen treten mit 1. April 2021 in Kraft. Wesentlich ist: Das Homeoffice bleibt weiterhin freiwillig. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat also auch in Zukunft keinen Anspruch auf Homeoffice. Andererseits können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber ebenso wenig einseitig verlangen, dass die Arbeit von zuhause aus verrichtet wird. Nach wie vor ist daher eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien erforderlich. Ergänzende oder abweichende Regelungen können sich weiterhin aus Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben.

Außerdem wird klargestellt, dass die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit und Ruhezeiten uneingeschränkt auch im Homeoffice gelten. Ein Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice gilt als Arbeitsunfall. Das Pendlerpauschale steht Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern in Zukunft auch dann zu, wenn sie teilweise von zuhause aus arbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass zumindest einige Tage im Monat tatsächlich zur Arbeitsstätte gependelt wird.

Homeoffice-Pauschale
Zahlungen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers im Homeoffice sind ab dem Jahr 2021 bis zu 300 Euro pro Jahr (3 Euro pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage) steuerfrei. Wird die steuerfreie Zuwendung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers nicht voll ausgenutzt, kann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten geltend machen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile ist eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer. Die Regelungen sind vorerst bis zum Jahr 2023 befristet.

Weitere Informationen zum Thema „Homeoffice“:

25.3.2021 / Unternehmsservice Portal / www.usp.gv.at