Innovationsscheck mit Selbstbehalt 2018
Seit 2.1.2018 steht Klein- und Mittelunternehmen eine neue Programmlinie für den Einstieg in kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zur Verfügung; der Innovationsscheck (De-minimis-Beihilfe) mit Selbstbehalt. Der Innovationsscheck hat zum Ziel, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in Österreich den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Die FFG wickelt dieses Förderungsinstrument im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) ab.
Der Innovationsscheck mit Selbstbehalt wird seit 2.1.2018 in der Höhe von bis zu € 10.000,- ausgestellt. In diesem Spektrum ist die Förderung individuell nutzbar. 80 % der Kosten können mit dem Scheck bezahlt werden (Förderbare Gesamtkosten € 12.500,-) 20 % der Kosten sind als Selbstbehalt vom Unternehmen zu tragen.
Weitere Informationen dazu sowie alle erforderlichen Unterlagen zur Abwicklung erhalten Sie unter https:/www.ffg.at/innovationsscheckmitSelbstbehalt.
Eine laufende Einreichung ist möglich. Die Abwicklung erfolgt durch den Bereich Basisprogramm der FFG.
Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Start-Up.
Die Antragsstellung erfolgt durch ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Betriebsstätte und/oder Forschungsstandort in Österreich im eCall der FFG gemeinsam mit dem unterschriebenen und bewertbaren Angebot der einlöseberechtigten Forschungseinrichtung (FE) bei der der Scheck eingelöst werden soll.
Themenbereich
Dienstleistungsinnovationen, Gesellschaft, Informationstechnologie, Karriere in der Forschung, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, Weltraum.
Innovative Vorhaben im Sinne des Innovationsschecks mit Selbstbehalt sind Projekte, welche den State-of-the-Art erweitern und das Potenzial des Unternehmens im Hinblick auf neuartige Dienstleistungen oder Produktentwicklungen vorantreiben.
6.2.2018, www.ffg.at