Bestellung, Kaufvertrag, Anzahlung oder erste Lieferungen müssen bis 31. Mai 2021 umgesetzt sein. (Bild: pexels.com / Montage)

Unternehmen, die beim Austria Wirtschaftsservice (AWS) zeitgerecht einen Antrag auf Investitionsprämie etwa für Digitalisierungsprojekte gestellt haben, müssen bis Ende Mai erste Schritte zur tatsächlichen Umsetzung nachweisen. Die gesetzliche Frist dafür endet am 31. Mai, erinnert die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Mazars Austria. So können jetzt schon Hard- und Softwarekomponenten bestellt werden, die aber erst später geliefert oder installiert werden. Wirklich abgeschlossen sein müssen die Projekte dann spätestens am 28. Februar 2022 bzw. am 28. Februar 2024, wenn die Investition mehr als 20 Millionen Euro ausmacht.

„Die Regierung hat die Frist für die erste Umsetzung der Investitionsprämie von Ende Februar auf Ende Mai verlängert“, sagt Michael Dessulemoustier, Geschäftsführer von Mazars. „Das sehen wir positiv, aber auch die verlängerte Frist ist bald vorbei. Unternehmen, die sich die 14 Prozent Förderung sichern wollen, müssen spätestens jetzt mit der Umsetzung beginnen.“

Für die Investitionsprämie müssen Unternehmen eine der folgenden Maßnahmen bis 31. Mai umsetzen:
• Nachweisliche Bestellung
• Abschluss eines Kaufvertrages
• tatsächliche Lieferungen, noch ohne Inbetriebnahme
• Beginn von Leistungen
• Anzahlungen zu Bestellungen
• Tatsächliche Zahlungen von Investitionen
• Eingang von Rechnungen
• Baubeginn bei Baumaßnahmen

21.5.2021 / Mazars Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft / www.mazars.at