Am 20. Juni startet die Beantragungsphase für die Energiekostenpauschale 2. Die Einreichung ist ab sofort möglich.
Am 20. Juni startet die Beantragungsphase für die Energiekostenpauschale 2. Die Einreichung ist ab sofort möglich. (Symbolbild: pixabay.com)

Die Energiekostenpauschale 2 der Bundesregierung hilft Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die Belastungen durch Mehraufwendungen für Energiekosten 2023 zu reduzieren. Die Pauschalförderung wird für jedes Unternehmen automatisiert berechnet und kann bis zu EUR 2.685 betragen. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von EUR 10.000 und einem Höchstjahresumsatz von EUR 400.000. Einreichung und Abwicklung erfolgt online über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG. Anträge können ab heute Mittag bis 8. August 2024 auf www.energiekostenpauschale.at gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall kurz danach.

Die Energiekostenpauschale 2 für Kleinst- und Kleinunternehmen kann rückwirkend für das Jahr 2023 beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt online – es sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen notwendig. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Österreichischen Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2023 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich. Der Antragsteller erhält sofort eine Information über die ihm zustehende Förderung, die innerhalb weniger Tage ausbezahlt wird. Benötigt wird eine ID-Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP).

Mehr Details zum Ablauf auf www.energiekostenpauschale.at

20.6.2024, Quelle: Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft, www.bmaw.gv.at