Ab Sonntag, 1. Januar 2023, wird der Euro schrittweise die Kuna als Währung Kroatiens ablösen. (Grafik: Government of the Republic of Croatia)

Am 1. Januar 2023 führte Kroatien den Euro als Währung ein und trat dem Schengen-Raum voll und ganz bei. Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte Kroatiens, des Euro- und des Schengen-Raums sowie der EU insgesamt. Kroatien hat sich intensiv darauf vorbereitet und erhebliche Anstrengungen unternommen, um alle erforderlichen Anforderungen zu erfüllen. 
Die Kommission hat Kroatien im Verlauf des Verfahrens seines Beitritts zum Euro- und zum Schengen-Raum uneingeschränkt unterstützt. Mit Kroatiens Beitritt gilt die gemeinsame Währung der EU in 20 EU-Mitgliedstaaten und wird von 347 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger genutzt. Was den Schengen-Raum angeht, so ist dies die achte Erweiterung und die erste nach elf Jahren.

Der Euro wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Kroatiens praktische Vorteile bringen. Er wird Reisen und das Leben im Ausland einfacher machen, die Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit der Märkte erhöhen und den Handel erleichtern. Die Euro-Banknoten und -Münzen werden zudem für alle Kroatinnen und Kroaten zu einem greifbaren Symbol der Freiheit, des einfacheren Lebens und der Chancen, die die EU bietet. Die öffentliche Unterstützung für den Euro im Euro-Währungsgebiet ist nach wie vor sehr stark, wobei eine große Mehrheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger den Euro als positiv für die EU als Ganzes und für ihr eigenes Land beurteilt.

Im Schengen-Raum können über 420 Millionen Menschen ohne Grenzkontrollen frei zwischen Mitgliedstaaten hin- und herreisen. Er ermöglicht die Entwicklung einer gemeinsamen Verantwortung für die Kontrolle der Außengrenzen der Union und die Verantwortung für die Erteilung gemeinsamer Schengen-Visa. Seit über 35 Jahren ist der Schengen-Raum nun ein Raum der Werte, der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Insbesondere in der derzeitigen geopolitischen und wirtschaftlichen Lage ist der Schengen-Raum von entscheidender Bedeutung für Stabilität, Resilienz und Erholung. 

Einführung des Euro-Bargelds
Ab Sonntag, 1. Januar 2023, wird der Euro schrittweise die Kuna als Währung Kroatiens ablösen. Der anhaltenden Stabilität des Wechselkurses entsprechend wird die Kuna zu einem Umrechnungskurs von 1 EUR für 7,53450 kroatische Kuna getauscht. Die beiden Währungen werden für einen Zeitraum von zwei Wochen parallel verwendet. Bei einer Zahlung in Kuna wird das Wechselgeld in Euro herausgegeben. Auf diese Weise wird die Kuna allmählich aus dem Umlauf genommen.

Seit dem 5. September 2022 und bis zum 31. Dezember 2023 müssen die Preise gleichzeitig in Kuna und Euro ausgezeichnet werden. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und um ihre Bedenken in Bezug auf ungerechtfertigte Preiserhöhungen in der Umstellungsphase auszuräumen, wurde ein Verhaltenskodex für Unternehmen eingeführt, mit dem stabile Preise für Waren und Dienstleistungen gewährleistet werden sollen, indem Unternehmen bei der korrekten Neuberechnung und Auszeichnung der Preise unterstützt werden. Unternehmen, die sich an der Initiative beteiligen, können deren Logo verwenden, um die Kunden zu beruhigen; wird ein Verstoß gegen den Kodex festgestellt, verlieren sie dieses Recht. Der Verhaltenskodex wird von der staatlichen Aufsichtsbehörde durchgesetzt, die auch die Preise häufig gehandelter Produkte und Dienstleistungen während der Währungsumstellung überwacht.

Die Geschäftsbanken haben im Vorfeld Euro-Banknoten und -Münzen von der kroatischen Nationalbank erhalten und ihrerseits Euro-Bargeld an Geschäfte und andere Unternehmen ausgegeben. Kuna-Banknoten und -Münzen können bis zum 30. Juni 2023 bei der Finanzagentur und den Postämtern gegen Euro-Banknoten und -Münzen umgetauscht werden. Der Umtausch ist kostenfrei. Bei Geschäftsbanken ist der Umtausch von Kuna-Banknoten und -Münzen bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Jeder Umtausch bis zu einer Obergrenze von 100 Kuna-Banknoten und 100 Kuna-Münzen ist bis zum 1. Juli 2023 kostenfrei. Ab dem 1. Juli 2023 dürfen Geschäftsbanken eine Umtauschgebühr erheben. Die kroatische Zentralbank wird Kuna-Banknoten unbegrenzt und Kuna-Münzen bis zum 31. Dezember 2025 umtauschen. Dieser Service ist kostenfrei.

70 % der Geldautomaten in Kroatien werden bereits am 1. Januar 2023 Euro-Banknoten ausgeben; alle übrigen werden so bald wie möglich (innerhalb von zwei Wochen) folgen. Um den Prozess zu erleichtern, werden die Geschäftsbanken online darüber informieren, an welchen Geldautomaten Euros ausgegeben werden.

Schengen-Raum
Der Schengen-Raum ist eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Aufbauwerks. Er begann 1985 als zwischenstaatliches Projekt von fünf EU-Ländern – Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg – und hat sich mit der Zeit zum weltweit größten Raum des freien Personenverkehrs entwickelt.

Ein erweiterter Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen wird Europa durch einen verstärkten Schutz unserer gemeinsamen Außengrenzen und eine wirksame polizeiliche Zusammenarbeit sicherer machen, er wird mehr Wohlstand in Europa schaffen, weil an den Grenzen keine Zeit verloren geht und menschliche und Geschäftskontakte erleichtert werden, und er wird Europa attraktiver machen, weil der weltweit größte Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen erheblich erweitert wird.

Seit seinem Beitritt zur EU im Jahr 2013 hat Kroatien Teile des Schengen-Besitzstands bereits angewendet, darunter diejenigen, die die Kontrollen an den Außengrenzen, die polizeiliche Zusammenarbeit und die Nutzung des Schengener Informationssystems betreffen.

Die übrigen Teile des Schengen-Besitzstands, wie der Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen und damit zusammenhängende Maßnahmen, gelten ab dem 1. Januar 2023: Die Kontrollen an den Land- und Seebinnengrenzen zwischen Kroatien und den anderen Ländern des Schengen-Raums werden aufgehoben. Die Kontrollen an den Luftbinnengrenzen werden ab dem 26. März 2023 aufgehoben, weil die Aufhebung mit dem Wechsel zwischen Sommer- und Winterplan der IATA zusammenfallen muss.

Im Einklang mit der Verordnung über den Schengen-Evaluierungs- und -Überwachungsmechanismus wird Kroatien innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der vollständigen Anwendung des Schengen-Besitzstands einer Evaluierung unterzogen. Diese Verordnung wurde kürzlich reformiert, um die Evaluierung der Einhaltung der Grundrechte im Rahmen des Schengen-Besitzstands zu verstärken.

Hintergrund
In ihrem Konvergenzbericht 2022 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Kroatien die Kriterien für die Einführung des Euro erfüllt. Diese Einschätzung wurde auch durch den Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank gestützt. Im Juli 2022 fassten die EU-Finanzministerinnen und -minister den förmlichen Beschluss, der den Weg für Kroatiens Euro-Einführung ebnete.

Die kroatischen Behörden haben umfangreiche Vorbereitungen für den Beitritt des Landes zum Euro-Währungsgebiet getroffen, indem sie ihren nationalen Umstellungsplan mit dem detaillierten Ablauf der Einführung des Euro und die Rücknahme der Kuna umgesetzt haben.

Das Kernprinzip von Kroatiens nationalem Umstellungsplan ist der Verbraucherschutz. Es wurden mit besonderer Umsicht Mechanismen zur Absicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher eingerichtet, die auf vier Säulen beruhen: dem Verhaltenskodex, der Preisüberwachung von Waren und Dienstleistungen, der Beaufsichtigung von Händlern und Dienstleistern und der doppelten Preisauszeichnung.

Viele Einzelhändler, öffentliche Unternehmen und Dienstleister haben den Verhaltenskodex übernommen, den die Behörden initiiert haben, um sicherzustellen, dass die Preise fair und ohne missbräuchliche Preiserhöhungen in Euro umgerechnet werden. Die doppelte Preisauszeichnung wurde am 5. September verpflichtend vorgeschrieben. Sie endet 12 Monate nach der Einführung des Euro (am 31. Dezember 2023). Während der Umstellung werden die Preise von 103 vorab festgelegten Produkten und Dienstleistungen, die häufig gehandelt werden, überwacht.

Das sogenannte Euro-Gesetz dient als erforderlicher Rechtsrahmen für den Verhaltenskodex. Damit wird die staatliche Aufsichtsbehörde als zentrale Stelle für die Preisüberwachung und -kontrolle benannt, und die korrekte doppelte Preisauszeichnung, die Einhaltung der Rundungsregeln und die korrekte Anwendung des Umrechnungskurses sind darin geregelt. Bei Verstößen gegen das „Euro-Gesetz“ kann die staatliche Aufsichtsbehörde zunächst die Händler oder Wirtschaftsteilnehmer anweisen, das Gesetz zu befolgen; als nächster Schritt würden Sanktionen verhängt. Gleichzeitig werden Verbraucherverbände – falls nötig – „schwarze Listen“ jener Unternehmen veröffentlichen, die gegen die Grundsätze des Verhaltenskodex verstoßen.

Die Vorbereitungen für die Umstellung wurden von einer umfassenden Kommunikationskampagne der kroatischen Behörden begleitet. Auch die Kommission und die Europäische Zentralbank haben sich daran beteiligt.

In Bezug auf den Schengen-Beitritt bestätigte der Rat bereits im Dezember 2021, dass Kroatien die Voraussetzungen dafür erfüllte. Der Evaluierungsprozess fand von 2016 bis 2020 statt. In seinem Rahmen wurde 2020 ein erfolgreicher gezielter Kontrollbesuch zur Überprüfung der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Außengrenzenmanagements durchgeführt. Zuvor hatte die Kommission bestätigt, dass Kroatien den Schengen-Evaluierungsprozess 2019 erfolgreich abgeschlossen hat. 

1.1.2023, Quelle/Autor: European Commission, https://commission.europa.eu