Kündigung im Krankenstand – Entgeltanspruch der Dienstnehmerin bejaht
OGH Entscheidung: Ende der Vorlagepflicht der Krankenstandsbestätigung mit dem Ende des Dienstverhältnisses
Im konkreten Fall ging es um eine Dienstnehmerin, die vom Arbeitgeber im Krankenstand gekündigt wurde. Der Krankenstand endete erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Mit der Begründung, dass die Dienstnehmerin trotz Aufforderung keine neuerliche Bestätigung über die weitere Dauer und das voraussichtliche Ende des Krankenstands vorgelegt hat, verneinte der Dienstgeber den Entgeltfortzahlungsanspruch. Strittig war im Anlassfall der Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Dienstverhältnis auch während eines Krankenstandes kündigen. Wird der Arbeitnehmer während eines Krankenstandes gekündigt, endet zwar mit dem Kündigungstermin das Dienstverhältnis. Der Anspruch auf Zahlung des Krankenentgelts durch den Arbeitgeber endet jedoch erst mit der Ausschöpfung des gesetzlichen Anspruchs oder mit dem zuvor liegenden Ende des Krankenstandes.
Der OGH entschied, dass mit der Auflösung des Dienstverhältnisses auch die Verpflichtung des Dienstnehmers zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung endet. Da die Vorlagepflicht nach dem Ende des Dienstverhältnisses nicht fortbesteht, kann auch nicht die Rechtsfolge des Verlustes des Krankenentgeltes eintreten. Demzufolge wurde dem Argument des Dienstgebers nicht gefolgt und ein Entgeltanspruch der Dienstnehmerin bejaht.
23. 5. 2017, Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, www.huebner.at