Beim Aufladen eines elektrischen Firmen-KfZ an einer firmenfremden Ladeeinrichtung (etwa der Wallbox von Arbeitnehmer:innen) kommt kein Sachbezug zum Ansatz, wenn die für das überlassene Kfz aufgewendete Strommenge durch eine „smarte Wallbox“ ermittelt wird und als Strompreis maximal der von der E-Control veröffentlichte Haushaltspreis ersetzt wird. Dieser Haushaltspreis beträgt für das Jahr 2025 35,889 Cent/kWh (für 2024 waren es: 33,182 Cent/kWh). (Symbolbild: pixabay.com)

10.2.2025: Autor/Quelle: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, www.huebner.at