Märzbonus für Kurzarbeit und Erhöhung des Ausfallsbonus
Einmalige Erhöhung des Ausfallsbonus
Der 15%ige Ausfallsbonus wird einmalig für den Monat März auf 30% angehoben. Die Obergrenze für den Ausfallsbonus beträgt in diesem Monat 50.000 statt 30.000 Euro.
Beantragbar ist der erhöhte Bonus für März ab 15. April via FinanzOnline.
WKO – Ausfallsbonus
Kurzarbeitsbonus
Mit dem Kurzarbeitsbonus sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützt werden. An Betriebe, die seit November 2020 durchgehend geschlossen sind, soll ein Kurzarbeitsbonus in der Höhe von 825 Euro als Einmalzahlung fließen. Dieser Bonus soll etwa als Zuschuss für während der Kurzarbeit angehäufte Urlaubsansprüche dienen. Für Arbeitnehmer in diesen Betrieben – vorrangig in trinkgeldintensiven Branchen – ist eine Einmalzahlung von 175 Euro netto als Trinkgeldausgleich vorgesehen.
WKO – Kurzarbeitsbonus
15.3.2021 / Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG / www.huebner.at