Mehrkosten für den Firmenparkplatz
Durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien können auf Arbeitnehmer ab März 2022 Mehrkosten aufgrund des anzusetzenden Sachbezuges für den bisher kostenlosen Firmenparkplatz zukommen.
Schon ab 1. März 2022, also bereits in wenigen Tagen, wird die lang angekündigte Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien tatsächlich Realität. Autofahrerinnen und Autofahrer werden dann auch in den Bezirken 11, 13, 21, 22 und 23 nur noch kostenpflichtig parken können. Werktags ist das Parken im gesamten Stadtgebiet von 9 bis 22 Uhr ausschließlich mit Parkpickerl bzw. gültigem Parkschein gestattet. Ausnahmen zu dieser Regel gibt es nur in wenigen Gewerbe- und Industriegebieten.
Auch in anderen Gemeinden und Städten wird aktuell die Parkraumbewirtschaftung eingeführt bzw. ausgeweitet, insbesondere im Umland von Wien (zB Schwechat, Baden, …).
Stichwort „Sachbezug Firmenparkplatz“
Stellt der Arbeitgeber in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung seinen ArbeitnehmerInnen einen Garagen- oder sonstigen Stellplatz zur Verfügung, ergibt sich hieraus ein steuer- und beitragspflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Gemäß Sachbezugswerteverordnung muss in der Lohn- und Gehaltsverrechnung hierfür ein monatlicher Sachbezug von brutto EUR 14,53 angesetzt werden. Dies gilt unabhängig von den genaueren Modalitäten der Parksituation, also sowohl für fest zugewiesene Parkplätze als auch für das Abstellen auf Gemeinschaftsparkplätzen. Es macht keinen Unterschied, ob während der Arbeitszeit der Privatwagen oder der Firmenwagen abgestellt wird. Einzig wenn der Firmenparkplatz ausschließlich in nicht gebührenpflichtigen Zeiten genutzt wird, besteht keine Sachbezugspflicht. Da dies beispielsweise in Wien ausschließlich für Nacht- bzw. Wochenenddienste gilt, muss wohl bei den meisten ArbeitnehmerInnen, die einen Firmenparkplatz nutzen können, ein Sachbezug angesetzt werden.
Die aktuellen Ausweitungen der Parkraumbewirtschaftung stellen nunmehr viele Arbeitgeber vor zusätzliche logistische Herausforderungen. Geprüft werden muss, ob die Firmenparkplätze im parkraumbewirtschafteten Bereich liegen. Wenn ja, dann ist – wie beispielsweise in Wien ab März 2022 – für den Firmenparkplatz ein Sachbezug von monatlich brutto EUR 14,53 in der Lohn- und Gehaltsverrechnung anzusetzen. Die betroffenen ArbeitnehmerInnen müssen dann für den bisher kostenlosen Firmenparkplatz auf Grund des Sachbezugs Mehrkosten (Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer) tragen. Neben dem Informationsbedarf wird sich für den Arbeitgeber auch die eine oder andere Diskussion mit einzelnen MitarbeiterInnen nicht vermeiden lassen.
22.2.2022 / Autoren: Martina Limbeck und Stefan Litzenberger / PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / www.pwc.at