Motorbezogene Versicherungssteuer Neu ab 1.10.2020
Für ab 1. Oktober 2020 erstmalig in Österreich zugelassene Kraftfahrzeuge ändert sich die motorbezogene Versicherungssteuer vor allem hinsichtlich der CO2-Werte. Mit Fokus auf die Umwelt gilt grundsätzlich: Je umweltfreundlicher das Fahrzeug (PKW, Kombi, Motorrad), desto geringer die Verkehrsabgabe ans Finanzministerium, also die motorbezogene Versicherungssteuer.
Was ändert sich für PKW-Neuzulassungen ab dem 1.10.2020:
Berechnung nach Leistung des Verbrennungsmotors in kW und nach den CO2-Emissionen
Was ändert sich für Motorrad-Neuzulassungen ab dem 1.10.2020:
Berechnung nach Hubraum des Verbrennungsmotors und ebenso nach den CO2-Emissionen
Was ändert sich für Hybridfahrzeuge-Neuzulassungen ab dem 1.10.2020:
Berechnung nach Leistung des Verbrennungsmotors in kW
Was ändert sich für E-Cars:
Nichts, Neuzulassungen von Elektroautos sind auch nach dem 1.10.2020 von der Steuer ausgenommen.
Ebenso weiterhin ausgenommen von der motorbezogenen Versicherungssteuer sind KFZ-Lenker mit Behinderungen, Kfz für die gewerbliche Personenbeförderung und Motorräder mit einem Hubraum von unter 100 ccm.
Was ändert sich für Kfz-Neuzulassungen mit Wechselkennzeichen?
Die motorbezogene Versicherungssteuer entfällt auf das Fahrzeug mit der höchsten Steuerlast.
Grundlagen zu den Berechnungen:
Die CO2-Werte finden sich am entsprechenden Typenschein
Online-Berechnungen der neuen motorbezogenen Versicherungssteuer können auf verschiedensten Versicherungs-Plattformen, zB auch auf der ÖAMTC-website durchgeführt werden.
Formelbeispiel zur Berechnung bei Kfz der Klasse M1:
(kW – 65) x 0,72 + (CO2 g/km – 115) x 0,72 = monatliche Belastung in Euro.
29.9.2020 / Autor: Michael Pfeiffer / Lexpress