Das Wirtschaftliche Eigentümer Register wird laufend adaptiert und um wesentliche Funktionalitäten ergänzt. Aktuell neu ist das System BORIS. (Symbolbild: pixabay.com)

System zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer auf Europäischer Ebene (BORIS)
In Zukunft werden Abfragen aus Registern anderer Mitgliedstaaten durch das System zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer auf Europäischer Ebene (Beneficial Owner Register Interconnection System – BORIS) wesentlich einfacher. Aktuell sind bereits Österreich sowie Griechenland, Malta, Lettland, Niederlande und Dänemark angebunden, wobei bis Jahresende 2022 weitere Mitgliedstaaten eingebunden werden sollen.

Die Abfrage erfolgt über das Europäische Justizportal, beziehungsweise daraufhin im jeweils ausgewählten Register des Mitgliedstaates. Die Sprache des Auszuges bestimmt sich danach, in welcher Sprache das Europäische Justizportal aufgerufen wird. Dabei sind die Abfragen öffentlich zugänglich und bedürfen keiner Registrierung. Möglich ist die Abfrage von kostenlosen Auszügen sowie kostenpflichtigen Auszügen, die über den jeweiligen nationalen Zahlungsprovider bezahlt werden.

Berücksichtigung der WiEReG Compliance-Packages in den FMA Rundschreiben zu den Sorgfaltspflichten
Die FMA ist in ihrem Rundschreiben Ende Februar 2022 zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung genauer auf die Verwendung des Compliance-Packages eingegangen. Es ist somit davon auszugehen, dass Kreditinstitute im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten verstärkt auf Compliance-Packages zurückgreifen. Für Meldepflichtige kann das Compliance-Package wesentliche Vorteile aufweisen:

  • Ein Compliance-Package beinhaltet die Dokumente die zur Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind und kann auf freiwilliger Basis an das Register übermittelt werden. Das Compliance-Package ist ab Übermittlung ein Jahr gültig und kann in diesem Zeitraum beliebig oft von Unternehmen, die Sorgfaltspflichten zur Geldwäscheprävention unterliegen, eingesehen werden – sofern es vom meldepflichtigen Rechtsträger bzw. meldenden Parteienvertreter nicht eingeschränkt wurde. Weiters profitieren Konzerne mit mehreren Konzernebenen davon, da beliebig viele untergeordnete Rechtsträger einen Verweis auf ein Compliance-Package, das bei einem übergeordneten Rechtsträger verspeichert wurde, setzen können.
  • Desweiteren gelten mit einem gültigen Compliance-Package die Aufbewahrungspflichten des WiEReG in Bezug auf die Dokumentation der Eigentümerstruktur als erfüllt.

Länderinformationen zu ausgewählten Jurisdiktionen
Die Registerbehörde stellt zurzeit für zwanzig Jurisdiktionen länderspezifische Informationen zur Verfügung, die umfangreiche Ausführungen in Hinblick auf die in diesen Ländern bestehenden Rechtsträgerarten sowie Hinweise auf relevante Urkunden enthalten. Diese Informationen können bei der Überprüfung der Eigentums- und Kontrollstruktur herangezogen werden und zu einer deutlichen Erleichterung beitragen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMF: https://www.bmf.gv.at/services/wiereg.html

14.7.2022, Autoren: Benjamin Fassl, Christoph Mayer, PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, www.pwc.at