Mit Wirkung ab 1. Jänner 2024 wurde die Finanzierung des ORF neu geregelt. An die Stelle der bis zum 31. Dezember 2023 zu entrichtenden GIS-Gebühr wurde nun durch das ORF-Beitrags-Gesetz der neu geschaffene ORF-Beitrag eingeführt
Mit Wirkung ab 1. Jänner 2024 wurde die Finanzierung des ORF neu geregelt. An die Stelle der bis zum 31. Dezember 2023 zu entrichtenden GIS-Gebühr wurde nun durch das ORF-Beitrags-Gesetz der neu geschaffene ORF-Beitrag eingeführt. In diesem Artikel wollen wir die wichtigsten Bestimmungen zur betrieblichen Beitragspflicht näher beleuchten.

Beitragspflicht für Unternehmen
Ab dem 1. Jänner 2024 muss jeder Haushalt und jeder Unternehmer in Österreich den ORF-Beitrag entrichten. Für Unternehmen gilt die betriebliche Beitragspflicht pro Gemeinde, für Betriebsstätten iSd §4 KommStG, für die im letzten Kalenderjahr Kommunalsteuer abgeführt wurde. Somit ist der ORF-Beitrag bei Vorliegen von mehreren Betriebsstätten in mehreren Gemeinden in Österreich, für jede einzelne Adresse zu entrichten. Stellt die Adresse des Unternehmens zugleich einen privaten Hauptwohnsitz dar, ist der ORF-Beitrag nur einmal zu entrichten.

Beitragshöhe
Der § 31 Abs 19 Z 2 ORF-Gesetz legt im Zeitraum von 2024 bis 2026 einen Maximalbetrag iHv EUR 15,30 pro Monat pro ORF-Beitrag fest. Die Anzahl der zu leistenden ORF-Beiträge richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der jeweiligen Kommunalsteuerbetriebsstätte im letzten Kalenderjahr geleistet wurden. Sonderzahlungen, Sachbezüge, Zulagen und Zuschläge sind in der Summe zu berücksichtigen. Die Staffelung der zu entrichtenden Beiträge finden Sie unter folgendem Link: https://www.wko.at/oe/oesterreich/neuer-orf-beitrag-ab-2024-unternehmen-betroffen

Für den Fall von mehreren kommunalsteuerlichen Betriebsstätten ist gem § 4 Abs 4 ORF-Beitrags-Gesetz der maximal zu entrichtende Betrag gem mit EUR 1.530 gedeckelt (entspricht 100 ORF-Beiträgen).

Meldepflicht
Beitragspflichtige Unternehmen sind dazu verpflichtet, sowohl den Beginn und das Ende der Beitragspflicht als auch Änderungen von persönlichen Daten bis zum 15. April des beitragspflichtigen Kalenderjahres zu melden. Die Meldepflicht entfällt für Unternehmen, die bisher bereits bei der GIS angemeldet und die GIS-Gebühr bis zum 31. Dezember 2023 entrichtet haben. Meldeverstöße können mit Verwaltungsstrafen bis zu EUR 2.180,00 sanktioniert werden.

Für Fragen zu dem ab 2024 neu zu entrichtenden ORF-Beitrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Außerdem verweisen wir auf das ORF-Beitrags-Gesetz-2024.

10.1.2024, Autoren: Michaela Eder und Elvir Huskic, PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, www.pwc.at