Pendlerpauschale um 50 Prozent angehoben
Im Rahmen des Energiepakets hat der Nationalrat heute, am 27.4.2022, beschlossen, dass das Pendlerpauschale befristet bis Mitte kommenden Jahres angehoben und der Pendler-Euro vervierfacht wird.
Als „kleinen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet Barbara Neunteufel, Prokuristin der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Mazars Austria, die heute, Mittwoch, im Nationalrat beschlossene Erhöhung des Pendlerpauschales sowie des Pendlereuros. Diese Erhöhung würde vor allem Bezieher*innen hoher Einkommen entlasten, während die Entlastung von kleinen Einkommen mit 100 Euro im Jahr gerade einmal zwei Tankfüllungen entspreche. Zusätzlich plädiert Neunteufel für eine signifikante Anhebung des Kilometergeldes.
„Der Liter Benzin oder Diesel kostet Gutverdienende genauso viel wie Bezieherinnen kleiner Einkommen und Arbeitnehmerinnen genauso viel wie Selbständige“, sagt Neunteufel. „Es ist nicht ganz verständlich, warum jetzt gerade Gutverdienende mit der Erhöhung des Pendlerpauschales stärker entlastet werden. Ein erstattungsfähiger Absetzbetrag, in selber Höhe für alle Einkommensstufen, hätte alle gleich begünstigt.“
1.271 Euro Entlastung pro Jahr versus 100 Euro
Arbeitnehmer*innen mit einem steuerpflichtigen Einkommen zwischen 60.000 und 90.000 Euro pro Jahr werden – beim großen Pendlerpauschale – mit 1.271,28 Euro pro Jahr entlastet (bei einer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsort von rund 65 km). Geringverdienende, die keine Lohnsteuer zahlen, bekommen pro Jahr durch die Erhöhung der Negativsteuer (Pendlerzuschlag) eine Entlastung von 100 Euro pro Jahr.
Erhöhung des Kilometergeldes überfällig
Selbständige können grundsätzlich die Kosten für Tanken als Betriebsausgaben geltend machen. Wird das Fahrzeug zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt, kann alternativ Kilometergeld geltend gemacht werden. Das Kilometergeld liegt seit 2008 bei 42 Cent pro Kilometer. Angesichts der Treibstoff-Rekord-Preise und der letzten Anhebung vor 14 Jahren tritt Mazars für eine signifikante Erhöhung des Kilometergeldes ein.
27.4.2022 / Autor: Mazars Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft / www.mazars.at