Die Profit Split Methode (Transaktionsbezogene Gewinnaufteilungsmethode) stellt schon seit jeher eine für die Praxis herausfordernde Verrechnungspreismethode dar. Der Anwendungsbereich der Profit Split Methode wird üblicherweise insbesondere bei hochintegrierten Geschäftsmodellen gesehen, bei denen sich die beteiligten Unternehmen wirtschaftlich bedeutende Risiken teilen oder einzigartige sowie werthaltige Beiträge leisten. Es ist daher im Gegensatz zu den anderen Methoden nicht zu prüfen, ob das Unternehmen mit den weniger bedeutenden Funktionen und Risiken im Zusammenhang mit einer Transaktion (die sogenannte „tested party“) fremdüblich vergütet wird. Vielmehr ist die Fremdüblichkeit der Aufteilung des gesamten, aus einer Transaktion resultierenden Gewinnes oder Verlustes (combined profit/loss) zu verproben.

Aufgrund steigender Komplexität bei konzerninternen Transaktionen wird die Profit Split Methode an Bedeutung gewinnen (Foto: pixabay.com)

In den 2017 veröffentlichten OECD Verrechnungspreisrichtlinien wurde die Profit Split Methode mit dem Verweis auf künftige Veröffentlichungen im Zuge des BEPS Projektes unverändert belassen. Die nachfolgend dargestellten Änderungen stellten eine Übersicht über die wichtigsten nun veröffentlichten Neuerungen dar.

Stärken und Schwächen
Der wesentliche Vorteil der Profit Split Methode ist, dass sie auch dann anwendbar ist, wenn mehrere an der Transaktion beteiligte Transaktionspartner einzigartige Wertbeiträge leisten. Dies liegt daran, dass die Methode weitgehende Flexibilität bei der Festlegung der fremdüblichen Aufteilung des Ergebnisses aus einer Transaktion bietet.

In der Vergangenheit kritisiert wurde die Methode insbesondere auf Grund der geringen Verbreitung zwischen unverbundenen Unternehmen, was laut OECD jedoch noch kein ausreichender Grund ist, ihre Anwendbarkeit bei gruppeninternen Transaktionen abzulehnen. Sofern daher die Empfehlungen der OECD zur Auswahl der am besten geeigneten Verrechnungspreismethode eingehalten sind, steht nach der OECD der Anwendung der Profit Split Methode nichts entgegen.

Festlegung der aufzuteilenden Ergebnisse
Die Finanzdaten im Zusammenhang mit der Transaktion, auf welche die Profit Split Methode anzuwenden ist, sind zu segmentieren. Daher sind die aus der Transaktion resultierenden Einnahmen und Aufwendungen zu separieren, um das aus der Transaktion resultierende Gesamtergebnis zu ermitteln. Die hierbei angewendete Vorgehensweise und alle getroffenen Annahmen sind genau zu dokumentieren.

Welche Gewinngröße nun zur Teilung herangezogen wird, ist in Abhängigkeit der mit der Transaktion verbundenen gemeinschaftlichen Risikotragung festzulegen. Ist bspw das wesentliche Risiko der beteiligten Parteien das Marktrisiko, welches die Verkaufsvolumina und Verkaufspreise beeinflusst, so eignen sich wohl die Umsatzerlöse am besten für die Aufteilung. Werden auch wesentliche Risiken iZm der Produktion und dem Einkauf geteilt, so wird das Bruttoergebnis (gross profit) geeigneter für die Aufteilung sein. Ist die gemeinschaftliche Risikotragung jedoch in wesentlichem Ausmaß auf weitere Aufwandsposten gerichtet (Vertriebsaufwendungen, sonstige betriebliche Aufwendungen), dann wird das Betriebsergebnis (net profit) die geeignete Kennzahl für die Aufteilung des Gewinnes darstellen.

Aufteilungsschlüssel
Als Beispiele für mögliche Aufteilungsschlüssel werden von der OECD, wie bereits bisher, vermögensbasierte und kostenbasierte Aufteilungsschlüssel vorgeschlagen. Bei den kostenbasierten Aufteilungsschlüsseln wird nun zusätzlich angemerkt, dass diese auch risikogewichtet werden können. Diese Gewichtung ist nicht nur möglich, wenn die Transaktionspartner unterschiedliche Risiken übernehmen, sondern auch, wenn diese dasselbe Risiko beispielswiese zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufnehmen und davon auszugehen ist, dass diese zeitliche Komponente bewirkt, dass gewisse Transaktionspartner ein höheres Risiko zu tragen haben als andere. Ist beispielsweise das mit der Entwicklung eines Produktes verbundene Risiko in der Anfangsphase, welche vom ersten Unternehmen ausgeführt wird, höher als in späteren Phasen, in welcher die Entwicklung von einem zweiten Unternehmen durchgeführt wird, dann sollte dies in der Gewichtung des Risikos Niederschlag finden.

Dokumentation
Wie auch bei anderen konzerninternen Transaktionen ist ein schriftlicher Vertrag grundsätzlich Voraussetzung. Im Falle von Profit Splits wurde die Erfordernis eines schriftlichen Vertrages von der OECD im Zuge ihres Updates explizit festgeschrieben.

Weiters ist bei Anwendung der Profit Split Methode darauf zu achten, dass in den Local Files der Transaktionspartner eine detaillierte Analyse der Funktionen und Risiken der an der Transaktion beteiligten Parteien enthalten ist. Die Wert­schöpfungs­kettenanalyse im Master File sollte die wirtschaftlich bedeutenden Funktionen, Risiken und Wirtschafts­güter abbilden und hervorheben, welches Unternehmen jeweils welche hiervon ausübt, trägt und verwen­det. Entscheidend in dem Zusammenhang ist, wer die wesentlichen Risiken kontrollieren bzw beein­flussen kann und finanziell in der Lage ist, die Risiken bei Eintritt auch tatsächlich zu tragen. Der Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren für den Gesamterfolg der Unternehmensgruppe, der Aufteilung der Wertschöpfung und der Darstellung der wesentlichen Immaterialgüter der Gruppe kommt daher im Rahmen der Anwendung der Profit Split Methode besondere Bedeutung zu.

Conclusio
Steigende Komplexität von konzerninternen Transaktionen führt dazu, dass die Profit Split Methode künftig an Relevanz gewinnen wird. Gerade daher sind detailliertere Leitlinien zur Anwendung der Profit Split Methode für Steuerpflichtige zu begrüßen. Das Update der OECD stellt hierzu einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar, bringt Klarheit zu einigen Details und hält auch explizit die Wichtigkeit einer adäquaten Dokumentation der Transaktionen fest. Schließlich könnte es ratsam sein, durch Vorabverständigungsverfahren mit der Finanzverwaltung (zB Auskunftsbescheid gem § 118 BAO) Rechts- und Planungssicherheit zu erlangen.

7.9.2018, Autor: Daniel Gloser, www.deloitte.at