Musterrechnung – download

Ein Unternehmer ist dann zum Abzug der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt, wenn eine den umsatzsteuerlichen Bestimmungen entsprechende Rechnung vorliegt.

Folgende Merkmale muss eine solche Rechnung aufweisen:

  • Name und Anschrift des liefernden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
  • Tag oder Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. bei Steuerbefreiung einen Hinweis auf diese
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)
  • UID-Nummer des Ausstellers der Rechnung
  • UID-Nummer des Leistungsempfängers (bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über EUR 10.000

23.8.2021 / Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG / www.huebner.at