Der Nationalrat hat am 6. Juli das „Vereins- und Wirtepaket“ verabschiedet. Wesentliche Forderungen der Wirtschaft wurden umgesetzt:

•    die Verschiebung der Pflicht zur Ausstattung der Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auf 1.4. 2017,
•    die Ausnahme von der Registrierkassenpflicht bei Umsätzen im Freien bis zu einem Jahresumsatz von € 30.000.-
•    die Regelung , dass beim „kleinen Vereinsfest“ die steuerliche Begünstigung für Vereine, bei Kooperation mit einem Wirt nicht verloren geht sowie
•    die Erleichterung des Einsatzes von Aushilfskräften bis zu 18 Tagen pro Jahr mit einem pauschalen Steuer- und Abgabensatz von 30,4%. Dabei konnte die Klarstellung erreicht werden, dass dienstgeberseitig auch dann nur ein Tag konsumiert wird, wenn mehrere Aushilfskräfte an einem Tag eingesetzt werden und es sich dabei nicht um Hilfsarbeiten handeln muss.

Vertreter der Wirtschaftskammer sehen allerdings eine herbe Enttäuschung für die Gastronomie. Politische Parteien hätten sich eigennützig mit diesem Gesetz mit gemeinnützigen Vereinen gleichgestellt, bzw werden teilweise sogar noch bevorzugt.


 Auf Ablehnung seitens der Gastronomie stößt außerdem:

•    die Ausweitung des kleinen Vereinsfestes von 48 auf max. 72 Stunden sowie
•    die Befreiung von Vereinskantinen von der Registrierkassenpflicht bei Öffnung an max. 52 Tagen und einer jährlichen Umsatzgrenze von € 30.000.-
•    Trotz eines vorliegenden Ministerratsbeschlusses wurde von den Sozialdemokraten eine Reparatur der umstritten Sperrstundenregelung in letzter Minute verhindert und die Vorschläge für Raucherzonen vor dem Lokal negiert.

Besonders bedauerlich sei, so die Branchenvertreter, die Ausweitung der Vereinsfeste auf 72 Stunden, die Ausdehnung auf politischen Teilorganisationen und Katastralgemeinden sowie dass die Forderung nach einem bundesweiten Veranstaltungsregister und einer unbürokratischen Meldepflicht der gemeinnützigen Verwendung der Gewinne nicht umgesetzt wurde.
Das Fazit aus der Sicht des Spartenobmannes: Es gelangen einige, der Politik schwer abgerungene Erleichterungen für die Wirte, es kommt aber auch ein ausgeklügeltes Zusatzfinanzierungssystem für Parteien und politische Teilorganisationen, wodurch besonders in ländlichen Regionen die Existenz vieler Gasthäuser gefährdet wird.

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