Steuerliche Entlastungen bis Juni 2023
Erhöhung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros.
Senkung der Erdgasabgabe und der Elektrizitätsabgabe.
Die Regierung hat aufgrund steigender Energiepreise steuerliche Entlastungen für Unternehmen und Beschäftigte beschlossen. Die Maßnahmen gelten vom 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2023.
Arbeitgeber müssen bis 31. August das erhöhte Pendlerpauschale berücksichtigen
Mit 1. Mai 2022 hat sich das Pendlerpauschale um 50 Prozent erhöht und der Pendlereuro vervierfacht. Arbeitgeber müssen die neuen Werte bis spätestens 31. August 2022 mittels Aufrollung berücksichtigen. Die Höhe der zusätzlichen Pauschbeträgen finden Sie auf der Website des BMF.
Senkung der Erdgas- und der Elektrizitätsabgabe
Die Erdgas- und die Elektrizitätsabgabe wurden mit Mai auf das europäische Mindestbesteuerungsniveau gesenkt. Die Erdgasabgabe liegt jetzt bei rund 1,2 Cent pro Kubikmeter anstelle von 6,6 Cent. Die Elektrizitätsabgabe beträgt 0,1 Cent je Kilowattstunde statt bisher 1,5 Cent. Zusätzlich gibt es eine Mineralölsteuerbegünstigung von 7 Cent pro Liter für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe.