Sollen für gestundete Abgaben Ratenansuchen gestellt werden, so muss dies bis zum 30. September erfolgen.

Für Abgaben, die bis 15. Jänner 2021 gestundet wurden, kann nur noch bis spätestens 30. September 2020 ein Ratenansuchen gestellt werden. Laut aktueller Rechtslage ist nach diesem Stichtag kein Ratenansuchen mehr für diese Abgaben möglich. Der offene Betrag würde am 15. Jänner 2021 sofort und in voller Höhe fällig.

Entgegen des grundsätzlichen Beginns der Ratenzahlung mit dem Monat nach Antragstellung (hier also mit Oktober 2020) kann die Ratenzahlung in diesem Fall mit Jänner 2021 beginnen.

28.9.2020 / Autor: www.huebner.at