Am 14. Februar ist uA fällig:
Intrastat-Meldung für Jänner 2025

Am 15. Februar 2025 sind uA fällig:
Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2024 bzw für das 4. Quartal 2024
Einkommen- bzw Körperschaftsteuer-Vorauszahlung für das 1. Quartal 2025
Kommunalsteuer für Jänner 2025
Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Dezember 2024
Lohnsteuer/Lohnabgaben für Jänner 2025
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Jänner 2025
0,39%iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 2025
Sozialversicherung für Dienstnehmer für Jänner 2025
Abzugsteuer gem § 99 EStG für Jänner 2025
Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2024
Normverbrauchsabgabe für Dezember 2024
Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Dezember 2024
Werbeabgabe für Dezember 2024
Kammerumlage für das 4. Quartal 2024
U-Bahn-Steuer für Wien für Jänner 2025
Digitalsteuer für Dezember 2024
Erstellung des Jahresbelegs für 2024 – pro Registrierkasse
Intrastatmeldung für Jänner 2025 (bis 14. Februar 2025)
Abfuhr der Kapitalertragsteuer bei Einkünften aus Kryptowährungen von 2024
Erstellung- und Überprüfund des Jahresbelegs für das Jahr 2024 pro Registrierkasse (sofern erforderlich).

Am 28.2.2025 sind fällig (falls erforderlich):
Mitteilungspflicht gem §§ 109a, 109b EStG elektronisch
Zusammenfassende Meldung für Jänner 2025
Elektronische Übermittlung der Lohnzettel für die im Kalenderjahr 2024 beschäftigten Personen
Elektronische Übermittlung von Spender-Daten für 2024 durch die spendenempfangenden Organisationen
Vorauszahlung der SVA-Pflichtverischerung für das 1. Quartal 2025

Jänner 2025, Michael Pfeiffer, Journalist, Lexpress

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