Steuertermine für Jänner 2023
Am 16. Jänner 2023 sind uA fällig:
• Umsatzsteuer-Vorauszahlung für November 2022
• Kommunalsteuer für Dezember 2022
• Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für November 2022
• Lohnsteuer/Lohnabgaben für Dezember 2022
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Dezember 2022
• 0,39%iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Dezember 2022
• Sozialversicherung für Dienstnehmer für Dezember 2022
• Abzugsteuer gem § 99 EStG für Dezember 2022
• Normverbrauchsabgabe für November 2022
• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für November 2022
• Werbeabgabe für November 2022
• U-Bahn-Steuer für Wien für Dezember 2022
• Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 4. Quartal (Fristverlängerung möglich)
• Intrastatmeldung für Dezember 2022
Am 31. Jänner 2023 ist fällig (soweit erforderlich):
• Zusammenfassende Meldung für Dezember 2022
• Stabilitätsabgabe für das 1. Quartal 2023.
Weitere steuerbezogene Fristen und Termine:
• Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
• Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
• Mit 31.12.2022 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2012 ein.
• Bis 31.12.2022 kann die Energieabgabenvergütung 2017 noch beantragt werden.
• Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 endet am 31.12.2022.
Investitionsfreibetrag ab 1. Jänner 2023
Im Zuge der Ökosozialen Steuerreform kommt wird der Investitionsfreibetrages (IFB), mit dem Unternehmensinvestitionen ab 2023 steuerlich gefördert werden, neuerlich eingeführt. Für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens kann ein Investitionsfreibetrag von grundsätzlich 10% bzw. 15% im Bereich Ökologisierung erstmalig im Jahr 2023 unter Beachtung bestimmter Regelungen als zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Jänner 2023, Michael Pfeiffer, Lexpress, www.lex-press.at
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