Am 15. Juni 2021 sind uA fällig:

• Umsatzsteuer-Vorauszahlung für April 2021
• Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für April 2021
• Lohnsteuer/Lohnabgaben für Mai2021
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Mai 2021
• 0,39%iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Mai 2021
• Sozialversicherung für Dienstnehmer für Mai 2021
• Abzugsteuer gem § 99 EStG für Mai 2021
• Kommunalsteuer für Mai 2021
• NoVA (Normverbrauchsabgabe) für April 2021
• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für April 2021
• Werbeabgabe für April 2021
• U-Bahn Steuer für Wien für Mai 2021.

Am 30. Juni 2021 sind fällig (falls erforderlich):
• Online-Abgabe der Steuererklärungen 2020. Abgabefrist der Erklärungen zur Einkommen-, Umsatz und Körperschaftsteuer sowie der Feststellungserklärung über FinanzOnline, soweit diese nicht der Quotenregelung Ihres Steuerberaters unterliegen.
• Vorsteuerrückerstattung 2020. Ende der Antragsfrist für Unternehmer aus Drittstaaten, die in 2020 in Österreich Vorsteuern entrichtet haben.

COVID-19 Sonderregelungen: Bis 30.6.2021 können für Steuerstundungen Anträge auf Ratenzahlungen über bis zu 36 Monate gestellt werden.

Juni 2021, Michael Pfeiffer, Lexpress, www.lex-press.at