Steuertipps zum Jahresende 2024
Steuertipps für Unternehmer:innen:
Gewinnfreibetrag optimal ausschöpfen
- Bis zu 46.400 Euro können durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere steuerfrei bleiben.
- Gestaffelte Freibeträge: 15% bis 33.000 Euro Gewinn (Grundfreibetrag ohne Investitionsnotwendigkeit), 13% für die nächsten 145.000 Euro, 7% für die nächsten 175.000 Euro, und 4,5% für die nächsten 230.000 Euro. Für Gewinne über 583.000 Euro erhöht sich der Gewinnfreibetrag nicht mehr.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Aufwendungen vorziehen und Erträge verschieben
- Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern können unregelmäßige Zahlungen (z.B. für Werbung oder Beratungskosten) den Gewinn 2024 mindern, wenn sie noch 2024 erfolgen.
- Regelmäßige Zahlungen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern für wirtschaftlich das Jahr 2024 betreffende Lieferungen und Leistungen können den Gewinn 2024 mindern, wenn sie spätestens bis 15.1.2025 erfolgen.
Halbjahresabschreibung nutzen
- Bei Anschaffung von Anlagegütern bis 31.12. kann noch die Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro können sofort abgesetzt werden.
Forschungsprämie beantragen
- 14% der Forschungsaufwendungen (Löhne, Materialkosten, Gemeinkosten) können als Forschungsprämie beantragt werden.
- Für den Antrag hat man bis zu 3 Jahre Zeit.
Steuertipps für Arbeitnehmer:innen:
Werbungskosten optimieren
- Ausgaben für berufliche Fortbildung, Fachliteratur oder Arbeitsmittel können noch 2024 steuerlich wirksam werden.
- Homeoffice-Pauschale von bis zu 300 Euro pro Jahr kann geltend gemacht werden.
Sonderausgaben ausnutzen
- Spenden, Kirchenbeiträge oder Zahlungen für Personenversicherungen vor Jahresende absetzen.
- Topf-Sonderausgaben für vor 2016 abgeschlossene Verträge können noch bis 2025 abgesetzt werden.
Steuertipps für alle Steuerpflichtigen:
Spenden steuerlich absetzen
- Zuwendungen an begünstigte Organisationen sind bis zu 10% des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar.
- Spenden an Feuerwehren und freiwillige Rettungsorganisationen sind ebenfalls begünstigt.
Wertpapierverluste realisieren
- Durch Verkauf können Verluste mit Gewinnen aus im gleichen Jahr erfolgten Wertpapierverkäufen gegengerechnet werden.
- Verlustausgleich mit betrieblichen Einkünften ist eingeschränkt möglich.
Familienbonus Plus optimieren
- Überprüfen Sie die optimale Aufteilung zwischen den Elternteilen.
- Bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr können geltend gemacht werden.
Energiekostenausgleich und Klimabonus beachten
- Einmaliger Energiekostenausgleich von 150 Euro pro Haushalt.
- Klimabonus in Höhe von 200 Euro pro Person, zusätzlich 110 Euro für Kinder.
17.12.2024, Quelle/Autor: Mazars Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, www.mazars.at