Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG)
Die Einhaltung der Bestimmungen des Alternativfinanzierungsgesetztes (AltFG) oder einer aufgrund des Gesetzes erlassenen Verordnung wird nicht von der FMA beaufsichtigt. Eine etwaige Verwaltungsübertretung ist von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu…