Für das Kalenderjahr 2019 gelten nachstehende Werte für die Höchstbemessungsgrundlage sowie für die Geringfügigkeitsgrenze: ASVG-Höchstbeitragsgrundlage täglich: € 174,00ASVG-Höchstbeitragsgrundlage monatlich: € ,00Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen (jährlich): € ,00Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 446,81GSVG-Höchstbeitragsgrundlage monatlich:…
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